Startseite
Wir über uns
Steuer-Checkliste
Beitragsordnung
Beratungsstellen
Mitglieder-Informationen
Neuigkeiten
Archiv 2010
Archiv 2009
Jobs
Impressum
IDL Intern
NEUIGKEITEN - ARCHIV 2009
 
31.12.2009

Jahreswagenrabatt – Meinung der Finanzverwaltung liegt vor

Um den geldwerten Vorteil zu bestimmen, ist der übliche Endpreis eines Kfz unter Letztverbrauchern als Maßstab und Ausgangsgröße für den Rabatt entscheidend. Der tatsächliche Angebotspreis kann in der Automobilbranche an Stelle des empfohlenen Preises angesetzt werden. Das BMF führt aus, dass der anzusetzende Endpreis sich ergibt, wenn 80 % des Preisnachlasses, der durchschnittlich beim Verkauf an Fremde tatsächlich gewährt wird, vom empfohlenen Preis abgezogen wird. Zu ermitteln ist der durchschnittliche Preisnachlass modellbezogen nach den tatsächlichen Verkaufserlösen in den vorangegangen drei Kalendermonaten.
HINWEIS:
Bei neu eingeführten Modellen darf in den ersten drei Kalendermonaten ein pauschaler Abschlag von 6 % der unverbindlichen Preisempfehlung als durchschnittlicher Preisnachlass angenommen werden.

 

Keine regelmäßige Arbeitsstätte beim Kunden

Nach dem BMF-Schreiben vom 21.12.2009 sind betriebliche Einrichtungen von Kunden des Arbeitgebers grundsätzlich keine regelmäßigen Arbeitsstätten seiner Arbeitnehmer, unabhängig von der Dauer der dortigen Tätigkeit. Etwas anders gilt nur bei der Verleihung von Arbeitnehmern für die gesamte Dauer ihrer Arbeitsverhältnisse an einen Entleiher. Damit folgt die Finanzverwaltung den Urteilen des BFH, entgegengesetzt zur Aussage in den Lohnsteuerrichtlinien 2008.

 

22.12.2009

Vorteilsgewährung durch Dritte als Arbeitslohn

Zuwendungen Dritter gehören dann zum Arbeitslohn, wenn der Veranlassungszusammenhang zwischen der Vorteilsgewährung und der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers eindeutig ist. Dies gilt umso mehr, wenn eine vom Arbeitsverhältnis unabhängige Rechtsbeziehung zwischen dem Dritten und dem Arbeitnehmer besteht. Im Urteil des FG München vom 26.06.2009, gegen das zwischenzeitlich Revision beim BFH eingelegt wurde, ging es um einen Bausparvertrag. Für die Vermittlung von Abschlüssen von Bausparverträgen erhielt die Klägerin eine Provision in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der von der Bausparkasse erhobenen Abschlussgebühr. Sofern Arbeitnehmer oder Ehegatten Bausparverträge abgeschlossen haben, wurde auf die sonst übliche Abschlussgebühr verzichtet.
HINWEIS:
Sofern Verträge mit Dritten durch den Arbeitgeber abgeschlossen werden, die einen Vorteil für den Arbeitnehmer einräumen, liegt Arbeitslohn vor.

 

BMF-Schreiben zur doppelten Haushaltsführung (Wegzugsfälle)

Mit BMF Schreiben vom 10.12.2009 hat die Finanzverwaltung sich zur steuerlichen Behandlung einer doppelten Haushaltsführung nach Wegverlegung des Lebensmittelpunkts vom Beschäftigungsort geäußert. Hierbei wird auch auf die notwendigen Mehraufwendungen für die Zweitwohnung Bezug genommen. Nach Meinung der Finanzverwaltung dürfen sie den durchschnittlichen Mietzins einer 60 m² Wohnung am Beschäftigungsort nicht überschreiten. Umzugskosten sind nur dann absetzbar, wenn die Auflösung beruflich veranlasst ist, wie z. B. bei Arbeitsplatzwechsel. Verpflegungsmehraufwendungen sind nur abziehbar, wenn und soweit der Arbeitnehmer am Beschäftigungsort zuvor bereits drei Monate nicht gewohnt hat.

 

15.12.2009 

Neue Sachbezugswerte 2010 für Mahlzeiten

Die Sachbezugswerte für Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, betragen ab Kalenderjahr 2010:
- Für ein Mittag- oder Abendessen 2,80 EUR
- Für ein Frühstück 1,57 EUR.
Darüber hinaus können auch Mahlzeiten zur üblichen Beköstigung bei Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung unter den weiteren Voraussetzungen mit dem maßgebenden Sachbezugswert angesetzt werden.

Erstattung von Abgeltungsteuer nach Heirat

Nach dem Schreiben des BMF vom 01.04.2009 können einbehaltene Abgeltungsteuern erstattet werden, wenn durch Heirat die Freistellungshöchstbeträge verdoppelt werden. Überschreiten damit die Kapitalerträge eines Steuerzahlers im Jahr der Eheschließung vor der Heirat den Freistellungshöchstbetrag für Alleinstehende von 801 EUR, dürfen die Banken die vor der Heirat wegen der Überschreitung des Freistellungshöchstbetrages einbehaltene Abgeltungsteuer erstatten. Dies ist dann möglich, wenn die Kapitalerträge nach der Heirat zusammen mit seinem Ehegatten unter den Freistellungshöchstbetrag für Verheiratete von 1.602 EUR bleiben. 

 

10.12.2009  

Solidaritätszuschlag verfassungswidrig?

Das niedersächsische Finanzgericht hat mit Beschluss vom 25.11.2009 (7 K 143/98) die Auffassung vertreten, der Solidaritätszuschlag sei ab 2005 nicht mehr verfassungsgerecht. Zwischenzeitlich hat die Finanzverwaltung in einem BMF-Schreiben vom 07.12.2009 die vorläufige Festsetzung des Solidaritätszuschlags für Veranlagungszeiträume ab 2005 bekannt gegeben. Noch nicht bestandskräftige Steuerbescheide sind wegen der enthaltenen Vorläufigkeit zu überprüfen. Sofern noch kein Vorläufigkeitsvermerk vorgenommen wurde, soll gegen den Steuerbescheid unter Hinweis auf das Urteil Einspruch eingelegt und auf die anstehende Klärung durch das Bundesverfassungsgericht hingewiesen werden.

Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird erweitert

Mit einem neuen Gesetzesentwurf wird die steuer- und sozialversicherungsfreie Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen in Höhe von 360 EUR auch gewährt wenn Anteile am Unternehmen des Arbeitgebers auf bestehende oder künftige Lohnansprüche angerechnet werden (dies gilt auch bei Mitarbeiterbeteiligungsondermögen). Durch die Ausweitung auf Entgeltumwandlungen rückwirkend zum 02.04.2009 soll die weitere Verbreitung von Mitarbeiterkapitalumwandlungen gefördert werden. Für die Steuerfreiheit ist es erforderlich, dass die Förderung zumindest allen Arbeitnehmern offensteht, die mindestens ein Jahr im Betrieb beschäftigt sind.

 
03.12.2009  

Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte

Mit dem Jahressteuergesetz 2009 wurde für Doppelverdienst- Ehepaare ab dem 01.01.2010 ein sog. Faktorverfahren eingeführt. Auf Antrag kann das neue Faktorverfahren neben den bisherigen Alternativen der Steuerklasse IV/IV und III/V ausgewählt werden. Danach wird ein Faktor ermittelt, der auf die nach Steuerklasse IV ermittelten Lohnsteuerabzugsbeträge als Multiplikator anzuwenden ist. Es gilt dann die Steuerklassenkombination IV/Faktor/IV/Faktor.
HINWEIS:
Der Antrag kann im Rahmen des Antrages auf Lohnsteuerermäßigung bei der Finanzverwaltung gestellt werden.

Anhängige Musterverfahren

Mit dem BMF-Schreiben vom 23.11.2009 hat das Bundesfinanzministerium die Liste der Punkte, hinsichtlich derer Festsetzungen die Einkommensteuer vorläufig vorzunehmen sind, aktualisiert. Damit sind u.a. die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, die Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben, die beschränkte Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen für 2005 bis 2009, die Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zur RV als vorweggenommene Werbungskosten, die Besteuerung der Einkünfte aus Leibrenten ab 2005, die Höhe der kinderbezogenen Freibeträge und die Höhe des Grundfreibetrages vorläufig.

 
24.11.2009 

Verwendung der ID-Nummer

Nach dem BMF-Schreiben vom 09.11.2009 ist für die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen 2010 grundsätzlich die ID-Nummer des Arbeitnehmers zu verwenden. Der authentisierte Arbeitgeber kann die ID-Nummer des Arbeitnehmers für die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung 2010 beim Bundeszentralamt für Steuern erheben. Diese Anfragemöglichkeit kann voraussichtlich erst ab April 2010 zur Verfügung gestellt werden. Es ist daher nicht zu beanstanden, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungen 2010 bis zum 31.10.2010 unter Angabe des lohnsteuerlichen Merkmals eTIN übermittelt. Die steuerliche ID-Nummer muss bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht in das Lohnkonto übernommen werden.
HINWEIS:
Ab 01.11.2010 ist die Verwendung der eTIN nur noch zulässig, wenn der Arbeitgeber nicht in der Lage ist, die ID-Nummer des Arbeitnehmers im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Abfragemöglichkeiten zu erhalten.

Diebstahl des Pkw

Aufgrund der Neuregelung zur Entfernungspauschale können rückwirkend ab dem Kalenderjahr 2007 zusätzlich zur Entfernungspauschale auch Unfallkosten als Werbungskosten geltend gemacht werden. Liegt jedoch ein Diebstahl des Pkw während der Arbeitszeit vor, vertritt die Finanzverwaltung im BMF-Schreiben vom 31.08.2009 die Auffassung, dass derartige Aufwendungen mit der Entfernungspauschale abgegolten seien. Dies widerspricht dem Urteil des BFH vom 18.04.2007, der auf den Diebstahlschaden die gleiche Regelung wie zu Unfallkosten anwendet. Sofern derartige Fälle vorliegen, wird empfohlen, unter Hinweisung des BFH Einspruch einzulegen. Als Begründung muss erläutert werden, dass die berufliche Fahrt mit dem Verlassen der Wohnung beginnt und erst mit der Rückkehr zur Wohnung wieder endet. 

 

18.11.2009 

Kindergeldanrechnung bei barunterhaltspflichtigem Elternteil

Mit Beschluss vom 13.10.2009 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das hälftige Kindergeld auch dann hinzugerechnet wird, wenn die Unterhaltszahlung für das Kind um weniger als die Hälfte des Kindergeldes gemindert worden ist. Ein unterhaltsrechtlicher Mangelfall liegt vor, wenn das Einkommen des Verpflichteten nicht ausreicht, seinen eigenen Bedarf und den der gleichrangigen Unterhalsberechtigten zu decken. In diesem Mangelfall wurde bei dem barunterhaltspflichtigen Elternteil weniger als die Hälfte des Kindergeldes auf die Barunterhaltsverpflichtung angerechnet. Bei der Vergleichsrechnung in der Steuererklärung wird stets das halbe Kindergeld der Steuerminderung aus dem Abzug der halben Freibeträge für Kinder gegenübergestellt. Diese Rechtsänderung ist angesichts des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts jedoch ohne steuerliche Bedeutung.

 

Verpflichtung zur Bescheinigung des Arbeitslohns

Der Arbeitgeber war bisher verpflichtet, der Familienkasse auf Verlangen eine Bescheinigung über den Arbeitslohn, einbehaltene Steuern und Sozialabgaben sowie den auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Freibetrag auszustellen. Diese Vorschrift wurde durch das Jahressteuergesetz 2009 mit Wirkung ab 2009 aufgehoben. Viele Arbeitgeber haben sich nun unter Berufung auf das Jahressteuergesetz geweigert, den Vordruck der Familienkasse „Ausbildungsbescheinigung KG 6“ auszufüllen und zu bestätigen. Nach Rückfrage beim Bundeszentralamt für Steuern „Fachaufsicht der Familienkassen“ wird mitgeteilt, dass der Arbeitgeber des Kindes auch nach dem Wegfall der gesetzlichen Verpflichtung weiterhin dem Auszubildenden bzw. dem Kind als Arbeitnehmer gegenüber verpflichtet ist, die Höhe des Arbeitslohns usw. für Zwecke des Kindergeldes zu bescheinigen.
 
13.11.2009 

Minijob und Kurzarbeit

Die OFD Koblenz weist in ihrer Pressemitteilung vom 29.10.2009 darauf hin, dass Einkünfte aus einem sog. Minijob auf das Kurzarbeitergeld angerechnet werden können. Entscheidend ist hier, wann der Nebenjob angetreten wurde:
War dies erst nach Beginn der Kurzarbeit der Fall, so rechnet die Arbeitsagentur einen Teil dieser zusätzlichen Einkünfte auf das Kurzarbeitergeld an. Wurde bereits vor Beginn der Kurzarbeit ein Nebenjob aufgenommen, sind die Einkünfte aus dem Nebenjob nicht auf das Kurzarbeitergeld anzurechnen.
HINWEIS:
Das Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, erhöht jedoch den Steuersatz für die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte (Progressionsvorbehalt). Zahlt der Arbeitgeber allerdings einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld, so ist dieser Zuschuss steuerpflichtig.

 

Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte

Nach einem Urteil des FG München vom 18.08.2009 sind bei einem Districtmanager die einzelnen ihm zugeordneten Filialen regelmäßige Arbeitsstätten. Im Urteilsfall hatte sich die Zuständigkeit des Arbeitnehmers auf mehrere Niederlassungen seines Arbeitgebers erstreckt; diese suchte er fortlaufend immer wieder, wenn auch in unregelmäßigen Zeitabständen, auf. Das Gericht versagte damit den Ansatz von Reisekosten (tatsächliche Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen) und kam zum Ergebnis, dass nur die Entfernungspauschale für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte als Werbungskosten anzusetzen ist.
HINWEIS:
Die Fahrten zwischen den einzelnen Arbeitsstätten stellen jedoch Dienstreisen dar, mit der Folge, dass diese Fahrtkosten grundsätzlich als Werbungskosten mit den tatsächlichen Kosten anzusetzen sind. Dies gilt aber nicht für die Verpflegungsmehraufwendungen.

 

06.11.2009 

Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen

Nach einer Kurzinformation der OFD Koblenz werden Einsprüche unbegründet zurückgewiesen, die den Höchstbetrag von 1.200 EUR bereits vor den Jahren 2009 zur Wirkung bringen sollen. Unter dem Az. 3 K 2002/09 ist beim FG Rheinland-Pfalz ein Musterprozess zu den Handwerkerkosten anhängig, auf das im Einspruchsverfahren verwiesen werden kann. Die Berücksichtigung des Höchstbetrages ist nach dem Gesetzesbeschluss für Aufwendungen anzuwenden, die im Veranlagungszeitraum 2009 geleistet und deren zugrundeliegenden Leistungen nach dem 31.12.2008 erbracht worden sind.

Werbung auf Privat-Pkw - kein geldwerter Vorteil

Beim Anbringen eines Aufklebers mit dem Firmenlogo auf dem Privatfahrzeug des Arbeitnehmers liegt kein Arbeitslohn vor. Wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Geld für ein Firmenlogo auf Privatfahrzeugen zahlt, liegt kein steuer- oder sozialversicherungspflichtiger Vorteil vor. Als Arbeitslohn gelten grundsätzlich nur Zahlungen, die für eine Beschäftigung gewährt werden und durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst sind. Der Arbeitnehmer sollte jedoch auf eine Besonderheit hingewiesen werden: Sofern sonstige Einkünfte vorliegen, kommt es zu einer Besteuerung bei mehr als 256 EUR pro Kalenderjahr. Von den Einnahmen dürfen sämtliche Werbungskosten abgezogen werden, z. B. Versicherungs-, Sprit- und Pflegekosten.

 

27.10.2009 

Progressionsvorbehalt bei Elterngeld

Der BFH hat mit Beschluss vom 21.09.2009 entschieden, dass nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes auch der Sockelbetrag beim Elterngeld in den PVB einzubeziehen sei. Soweit die FA auffordern, Einsprüche gegen Einkommensteuerbescheide diesbezüglich zurückzunehmen, kann dem Folge geleistet werden. Künftige Einsprüche wegen PVB und Elterngeld können aufgrund der nun fehlenden Erfolgsaussichten unterbleiben.

Versteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Kann der Arbeitnehmer seinen Firmenwagen auch für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen, ist dafür grundsätzlich nach der Pauschalmethode ein monatlicher Zuschlag von 0,03 % des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer als Arbeitslohn zu versteuern. Hierbei kommt es nach Meinung der Finanzverwaltung allein darauf an, dass eine objektive Nutzungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer vorhanden ist. Der Bundesfinanzhof kommt jedoch zur Überzeugung, dass eine Einzelbewertung der tatsächlich durchgeführten Fahrten in Frage kommt. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie bei besonders gelagerten Fällen, z. B. Freistellung von der Arbeit vorzugehen ist.
HINWEIS:
Aus haftungsrechtlicher Sicht empfiehlt sich für die Lohnabrechnung die ausschließliche Anwendung der Meinung der Finanzverwaltung.
 
20.10.2009  

Spekulationsbesteuerung in 1999 ernstlich zweifelhaft

Das FG Münster hält die Besteuerung einer Veräußerung des noch nicht fertiggestellten Gebäudes für verfassungswidrig, soweit Verträge erfasst werden, die noch vor dem 22.12.1999 abgeschlossen wurden. Der Gewinn aus der Veräußerung eines Grundstücks innerhalb von 10 Jahren ist grundsätzlich nach § 23 EStG steuerpflichtig. Dabei sind auch die errichteten Gebäude mit einzubeziehen. In der alten gesetzlichen Fassung mussten die Gebäude nur in die Steuerpflicht einbezogen werden, wenn diese bereits fertiggestellt waren. Insofern wurde im Streitfall ein Kläger mit der Versteuerung belastet. Er hatte das Grundstück noch zum Zeitpunkt der alten Gesetzeslage erworben (1998) und mit Gültigkeit der neuen Rechtslage mit einem unfertigen Gebäude wieder verkauft.

 

Übernahme von Studiengebühren durch Arbeitgeber

Die Übernahme von Studiengebühren durch den Arbeitgeber sind nach neuer Auffassung der Sozialversicherungsträger nicht nur lohnsteuerfrei sondern auch sozialversicherungsfrei. Grundlage hierfür ist die Ergänzung zur Sozialversicherungsentgeltordnung, die ab 22.7.2009 in Kraft getreten ist. Grundvoraussetzung bleibt aber weiterhin, dass ein überwiegend betriebliches Interesse des Arbeitgebers für die Übernahme der Studiengebühren vorliegt, das auch zu dokumentieren ist. Außerdem muss eine Rückzahlungsverpflichtung mit dem Studierenden vereinbart sein, wenn er das Unternehmen binnen zwei Jahren verlassen sollte.

 

14.10.2009 
Häusliches Arbeitszimmer – Anweisung der Finanzverwaltung

Der Streit um das häusliche Arbeitszimmer scheint einen identischen Verlauf zu nehmen wie die Entfernungspauschale. Nunmehr hat die Finanzverwaltung in ihrem Schreiben vom 06.10.2009 die Finanzämter angewiesen, Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung stattzugeben. Die Aussetzung der Vollziehung betrifft sowohl Ermäßigungsanträge als auch Steuererklärungen ab 2007. In beiden Fällen, in denen die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer mit bis zu 1.250 EUR absetzbar waren (kein anderer Arbeitsplatz, 50 %ige Nutzung) gewährt die Finanzverwaltung vorläufigen Rechtsschutz.
HINWEIS:
Das Risiko von Nachzahlungen und Aussetzungszinsen sollte auf jeden Fall eingeplant werden, da die derzeitige Rechtslage keine endgültige Aussage über die tatsächliche Verfassungswidrigkeit der Neuregelung ab 2007 darstellt.

Erstattung von Fortbildungskosten

Nach Auffassung der Finanzverwaltung führt die Erstattung von Bildungsmaßnahmen durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer nicht zu Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber Rechnungsempfänger der Bildungsmaßnahme ist. Es kann auch dann ein überwiegendes eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers vorliegen, wenn die Rechnung an den Arbeitnehmer adressiert ist. Voraussetzung ist jedoch, dass der Arbeitgeber die Übernahme bzw. den Ersatz zugesagt und der Arbeitnehmer im Vertrauen auf diese zuvor erteilte Zusage den Vertrag über die Bildungsmaßnahme abgeschlossen hat.
HINWEIS:
Der Arbeitgeber hat auf der vorgelegten Originalrechnung die Kostenübernahme zu vermerken und eine Kopie der Rechnung zum Lohnkonto zu nehmen.
 
 
09.10.2009 

Mitteilungspflicht der FA an Sozialversicherungsträger

Die OFD Hannover hat mit Verfügung vom 07.08.2009 zum Umfang der Mitteilungspflichten der FA an die Sozialversicherungsträger Stellung genommen. Hier wird auf das Steuergeheimnis nach § 30 AO Bezug genommen. Eine Mitteilungspflicht besteht, soweit die Angaben für die Feststellung der Versicherungspflicht und die Festsetzung von Beiträgen einschließlich der Künstlersozialabgabe benötigt werden. Mitteilung für andere Zwecke, z.B. die Erhebung oder Vollstreckung von bereits festgesetzten Beiträgen sind dagegen nicht zulässig. Verhältnisse Dritter dürfen auch offenbart werden, z. B. ist die Mitteilung im Rahmen einer Lohnsteueraußenprüfung bekanntgewordener Verhältnisse des AG oder des Arbeitnehmers zulässig. Betroffener kann darüber hinaus auch der Ehegatte sein, soweit es sich um dessen Mitversicherung handelt.

Langfristiger Kundeneinsatz ist keine Arbeitsstätte

Wenn der Arbeitnehmer beim Kunden eines Arbeitgebers tätig wird, handelt es sich nicht um eine regelmäßige Arbeitsstätte (BFH vom 09.07.2009). Dies gilt auch dann, wenn der AN der Geschäftsführer seiner GmbH ist und der Einsatz beim Kunden für längere Zeit erfolgt. Dadurch kann der AN die tatsächlichen Fahrtkosten zum Kunden als Werbungskosten geltend machen. Der Ansatz der Entfernungspauschale scheidet aus.
HINWEIS:
Der BFH ließ offen, ob der Sachverhalt anders zu beurteilen wäre, wenn der Geschäftsführer von einem über lange Jahre gesicherten Auftrag des Kunden ausgehen kann.
 

 

29.09.2009 
Sofortmeldung auch per Handy möglich

Zu Beginn des Jahres 2009 wurden in besonders anfälligen Branchen wie z. B. in Bau-, Gaststätten-, oder Personentransportgewerben das Anmeldeverfahren für Mitarbeiter verschärft. Durch die elektronische Sofortmeldung können nach Aussage des Bundesministerium für Arbeit und Soziales nun Arbeitnehmer vor Aufnahme der Beschäftigung rechtzeitig gemeldet werden. Hierzu ist noch nicht einmal ein PC erforderlich; ein internetfähiges Handy reicht völlig aus (Link für die Online-Meldung: https://www.gkvnet-ag.de/svnet-online/scripts/Anmeldung.asp).

Lohnsteuerkarten das letzte Mal auf Papier

Letztmals für das Kalenderjahr 2010 werden von den Gemeindeverwaltungen Lohnsteuerkarten an Arbeitnehmer auf Papier ausgegeben (aktuelle Farbe = gelb). Auf der neuen Lohnsteuerkarte 2010 ist von den Gemeinden die 11-stellige Identifikationsnummer in einem eigenen Feld anzugeben. Ab 2011 wird die Papierform durch das elektronische ElsterLohn II-Verfahren abgelöst.
Hinweis: Für den Eintrag eines steuerlichen Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte ist wie bisher das zuständige Finanzamt aufzusuchen.
Die Beitragsbemessungsgrenze wird um 900 EUR nach oben hin angepasst
 
22.09.2009 
Häusliches Arbeitszimmer – Entscheidung BFH

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob das seit 2007 geltende Abzugsverbot betreffend der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer verfassungsgemäß ist (BFH-Beschluss vom 25.08.2009, Az.: VI B 69/09, veröffentlicht am 16.09.2009, wegen Eintrag eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte im Ermäßigungsverfahren). Betroffen war der Fall eines Lehrers, dem kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Gerade diese Voraussetzung war mit der Neuregelung ab 2007 als Ansatzbedingung entfallen.

Dienstreisen: Längere Tätigkeit beim Kunden

Nach dem Urteil des BFH vom 09.07.2009, veröffentlicht am 16.09.2009, wird die betriebliche Einrichtung eines Kunden keine regelmäßige Arbeitsstätte. Dies gilt selbst dann, wenn ein Arbeitnehmer bei einem Kunden seines Arbeitgebers längerfristig eingesetzt wird. Deshalb müssen die Fahrtkosten bei Benutzung eines privaten Kfz des Arbeitgebers mit dem pauschalen Kilometersatz je Fahrkilometer und nicht mit der Entfernungspauschale als Werbungskosten berücksichtigt werden.
 
17.09.2009 

Neue Beitragsmessungsgrenzen 2010

Die vorläufigen Zahlen für die Bezugsgrößen der Sozialversicherung 2010 wurden veröffentlicht:
1. Rentenversicherung
- Alte Bundesländer 66.000 EUR
- Neue Bundesländer 55.800 EUR
Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen wurden um 100 EUR nach oben angepasst (alte Bundesländer: 66.000 EUR/jährlich, neue Bundesländer: 55.800 EUR/jährlich).
2. Kranken- und Pflegeversicherung
- Jahreswert 2010 = 49.950 EUR, monatlich 4.162,50 EUR
- Beitragsbemessungsgrenze 2010 = 45.000 EUR

 

16.09.2009  

Steuerliche Berücksichtigung von Kur-Aufwendungen

Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf (Az.: 17 K 3411/08 E) können Aufwendungen für Kuren ausnahmsweise aufgrund eines nachträglich erstellen Attestes als Krankheitskosten steuerlich abgesetzt werden. Dabei müssen jedoch dem Attest objektive Untersuchungsergebnisse zugrundeliegen, aufgrund derer auch nachträglich die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme sicher beurteilt werden kann.
HINWEIS:
Aus dem Attest muss sich ergeben, welche Erkrankung eine Kur erforderte und welche Therapie zur Linderung oder Heilung erforderlich war.

Kostenloser Parkplatz

Grundsätzlich sind Parkgebühren während der Arbeitszeit mit der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten und nicht als Werbungskosten absetzbar. Stellt jedoch der Arbeitgeber einen Parkplatz während der Arbeitszeit unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung, wird keine Steuer und Sozialversicherungspflicht ausgelöst. Der Steuervorteil ist auch dann gegeben, wenn der Arbeitgeber die Parkplätze anmietet und sie seinen Mitarbeitern unentgeltlich überlässt. Auf die Höhe der Mietkosten kommt es dabei nicht an.
 
09.09.2009 

Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug

Nach dem Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 18.03.2009 kann eine fristlose Arbeitgeberkündigung wegen Verdacht des Arbeitszeitbetrugs in Betracht kommen. Nach Meinung des Gerichts liegt ein wichtiger Kündigungsgrund vor, wenn, wie im Urteilsfall, die Arbeitnehmerin Zugriffsrechte auf Zeitkonten – darunter auch ihr eigenes Zeitkonto – missbraucht hat. Für eine außerordentliche Kündigung muss nach der ständigen Rechtsprechung ein wichtiger geeigneter Grund vorliegen. Hiervon kann ausgegangen werden, wenn die Kündigung auf den Verdacht der strafbaren Handlung bzw. eines vertragswidrigen Verhaltens gestützt wird, eine Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch der Kündigung erfolgt ist und zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung ein dringender Tatverdacht gegen den Arbeitnehmer besteht.

Entfernungspauschale: Neues BMF-Schreiben

In einem umfangreichen Schreiben vom 31.08.2009 regelt das BMF die Folgen, die sich aus der Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale ergeben. Der Bundesrat hatte am 03.04.2009 den Gesetzesbeschluss des Bundestags zugestimmt und damit die alte Gesetzeslage unbefristet ab 01.01.2007 wieder hergestellt. Vorausgegangen war eine gesetzliche Neuregelung mit Wirkung ab 2007, die Aufwendungen für die Wege zur regelmäßigen Arbeitsstätte zur Abgeltung erhöhter Aufwendungen nur noch ab dem 21. Entfernungskilometer mit einer Pauschale von 0,30 EUR anzusetzen.

 

04.09.2009

Kurzfristige Zwischenbeschäftigung bei Arbeitslosengeld

Im Urteilsfall des Sozialgerichts Speyer vom 03.02.2009 kann auch nach einer (erneuten) Unterbrechung der Anspruch auf Arbeitslosengeld grundsätzlich fortbestehen. Eine erneute persönliche Arbeitslosmeldung ist dann nicht erforderlich. Im Streitfall war die Klägerin Bezieherin von Arbeitslosengeld und hatte einen Bewilligungsbescheid für die Anspruchsdauer von 660 Tagen von der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Während des Bezugs von Arbeitslosengeld wurde dann vorübergehend eine selbstständige Tätigkeit im Rahmen eines Lehrauftrages ausgeübt und gegenüber der Bundesagentur ordnungsgemäß gemeldet. Es kam zu einer erneuten Unterbrechung des Arbeitslosengeldbezugs, da die Klägerin auch im Folgejahr einen kurzzeitigen Lehrauftrag annehmen konnte. Die Bundesagentur für Arbeit lehnte den Antrag auf Arbeitslosengeld ab, da seit dem Entstehen des Arbeitslosengeldanspruchs bereits vier Jahre verstrichen waren.

 

Kindergeld: Ansparrücklage als Bezug?

Bei der Ermittlung der kinderschädlichen Einkünfte und Bezüge des Kindes ist eine vom Kind gebildete Rücklage nach § 7 g EStG (Ansparrücklage) bei seinen gewerblichen Einkünften nicht als Bezug beim Kindergeld anzusetzen. Nach Ansicht des BFH vom 28.05.2009 sind nur Bezüge, Entgelt oder Naturalleistungen bezüglich des Kindergelds zu berücksichtigen, zu den Bezügen gehören auch Sonderabschreibungen und erhöhte Absetzungen, jedoch nicht die Ansparrücklage.
HINWEIS:
Das Urteil dürfte auf die Bildung von Investitionsabzugsbeträgen nach dem neuen § 7 g EStG übertragbar sein.
 

 

28.08.2009

Kostenloser Parkplatz am Arbeitsplatz

Die Parkgebühren während der Arbeitszeit sind mit der Entfernungspauschale, die es für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gibt, abgegolten und nicht als Werbungskosten abziehbar. Stellt jedoch der Arbeitgeber einen Parkplatz während der Arbeitszeit unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung, besteht keine Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Der Steuervorteil gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber die Parkplätze anmietet und sie seinen Mitarbeitern unentgeltlich überlässt. Auf die Höhe der Mietkosten kommt es dabei nicht an.

Mahlzeiten bei Auswärtstätigkeiten

Aufwendungen für Mahlzeiten die zur Beköstigung der Arbeitnehmer anlässlich einer Auswärtstätigkeit (z. B. Fortbildungsveranstaltungen) abgegeben werden, sind mit den tatsächlichen Werten anzusetzen. Dieser Rechtsprechung des BFH folgt auch die Verwaltung. Allerdings wird ein Wahlrecht zugelassen, weiter nach den Grundsätzen der Lohnsteuerrichtlinien zu verfahren. Danach kann eine Mahlzeit im Zusammenhang mit einer Auswärtstätigkeit auch mit dem maßgebenden amtlichen Sachbezugswert angesetzt werden, wenn der Wert 40 EUR pro Mahlzeit nicht übersteigt.
HINWEIS:
Die 44-EUR-Freigrenze ist jedoch bei Ansatz der Sachbezugswerte nicht möglich.

Kurierfahrer sozialversicherungspflichtig?

Nach Meinung des Landessozialgerichts Bayern ist ein Kurierfahrer, der mit seinem eigenen Fahrzeug für ein Transportunternehmen tätig wurde, abhängig beschäftigt. Der Kurierfahrer hatte täglich 8 bis 10 Stunden in einem durch Funk gesteuerten zentralen Vergabesystem Aufträge erhalten und deshalb nicht weisungsfrei agiert. Die Tatsache, dass die Anmeldung der Tätigkeit im Rahmen einer Gewerbeanmeldung erfolgte und auch das eigene Fahrzeug eingesetzt wurde, war für die Richter nicht ausschlaggebend.
HINWEIS:
Durch die Annahme eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses wurde im Urteilsfall Anspruch auf Arbeitslosengeld begründet.
 

11.08.2009

Bahncard als Werbungskosten

Ausgaben für eine Bahncard können als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn sich dadurch voraussichtlich die beruflichen Fahrtkosten (für Auswärtstätigkeit und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstäte) insgesamt um den Preis der Bahncard verringern. Die Möglichkeiten der privaten Nutzung der Bahncard spielt dann keine Rolle mehr. Das Finanzgericht Baden Württemberg hat außerdem entschieden, dass die Ausgaben für eine Bahncard in voller Höhe als Werbungskosten abgezogen werden können, auch wenn diese erst im Dezember gekauft wurde (keine zeitanteilige Berücksichtigung).
HINWEIS:
Durch die Wiedereinführung der Entfernungspauschale können die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel wieder angesetzt werden, sofern diese höher sind als die Entfernungspauschale selbst.
 

Kurierfahrer sozialversicherungspflichtig?

Nach Meinung des Landessozialgerichts Bayern ist ein Kurierfahrer, der mit seinem eigenen Fahrzeug für ein Transportunternehmen tätig wurde, abhängig beschäftigt. Der Kurierfahrer hatte täglich 8 bis 10 Stunden in einem durch Funk gesteuerten zentralen Vergabesystem Aufträge erhalten und deshalb nicht weisungsfrei agiert. Die Tatsache, dass die Anmeldung der Tätigkeit im Rahmen einer Gewerbeanmeldung erfolgte und auch das eigene Fahrzeug eingesetzt wurde, war für die Richter nicht ausschlaggebend.
HINWEIS:
Durch die Annahme eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses wurde im Urteilsfall Anspruch auf Arbeitslosengeld begründet.

 
05.08.2009 

Vermögenswirksame Leistungen bei Kindergeld

Die Arbeitgeberbeiträge zu vermögenswirksamen Leistungen zählen nicht zu den Einkünften und Bezügen des Kindes. Nach Ansicht des Finanzgerichts Baden Württemberg handelt es sich um Einnahmen, über diese das Kind nicht frei verfügen kann. Endgültig entscheiden muss jedoch noch der BFH (Az. III R 23/09). In derartigen Fällen kann Einspruch eingelegt werden. Das Verfahren ruht, bis der BFH seine Entscheidung getroffen hat.

 

Sammelbeförderung nicht bei Mitnahme

Wenn ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen vom Arbeitgeber erhält und andere Arbeitnehmer zum Arbeitsort mitnehmen muss, ist nach dem Urteil des BFH vom 29.01.2009 trotzdem der geldwerte Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzusetzen (monatlich 0,03 % x Listenpreis x Entfernungskilometer). Das Finanzgericht Schleswig-Holstein war in der Vorinstanz noch von einer steuerfreien Sammelbeförderung ausgegangen, die den Ansatz des geldwerten Vorteils vermieden hätte.

 

28.07.2009  

Studienkosten nach Berufsausbildung

Der BFH hat am 02.07.2009 seine Entscheidung zum Musterfahren bei Erststudienkosten mitgeteilt. Ein Steuerzahler hatte nach abgeschlossener Berufsausbildung ein Studium aufgenommen und wollte diese Aufwendungen nicht nur bis zu einem Betrag in Höhe von 4.000 EUR als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzgericht muss nun in dieser Sache erneut verhandeln und so ggf. für klassische Erststudienfälle entscheiden, ob ein Sonderausgabenabzug möglich ist.
HINWEIS:
Betroffen sind vor allem Fälle, die ein Studium direkt nach dem Abitur aufnehmen.

 

Umlagezahlungen sind Arbeitslohn

Mit Urteil vom 07.05.2009 hat der BFH entschieden, dass Umlagezahlungen des Arbeitgebers an die Versorgungsanstalt des Bundes und er Länder (VBL) im Zeitpunkt ihrer Zahlung zu Arbeitslohn führen. Derartige Zahlungen verschaffen einen unmittelbaren und unentziehbaren Rechtsanspruch auf Zusatzversorgung gegen die VBL für die betreffenden Arbeitnehmer. Im betreffenden Verfahren musste darüber entscheiden werden, ob nach dem Ausscheiden des Arbeitgebers aus der VBL eine Rückzahlung von Arbeitslohn vorliegt, wenn der Arbeitnehmer wegen der Nichterfüllung der Wartezeit einen Versorgungsanspruch gegenüber der VBL nicht mehr erdienen kann. Nach Auffassung des Gerichts führt dies nicht zu negativen Einnahme oder zu Aufwendungen des Versicherten.
 
22.07.2009  

Versicherungsbeiträge ab 2010

Nach dem Beschluss des Bürgerentlastungsgesetzes sind ab 2010 folgende Neuregelungen für den Ansatz von Versicherungsbeiträgen zu beachten:
• Basis-Krankenversicherung und Pflegeversicherung können in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden.
• Pflegeversicherung für Kinder kann erstmalig geltend gemacht werden (ebenfalls für Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner).
• Übrige Versicherung wie z.B. Arbeitslosenversicherung oder private Lebensversicherung vor 2005 abgeschlossen, sind bis zu einem Höchstbetrag von 2.800 EUR bzw. 1.900 EUR abziehbar.
HINWEIS:
Entgegen der Planung des Gesetzgebers wurden die Ansatzmöglichkeiten von sonstigen Versicherungen beibehalten und mit neuen Höchstbeträgen berücksichtigt.
 
Fahrtenbuch: Abweichungen vom Routenplaner
Sofern kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird, ist die erlaubte Nutzung eines Dienstwagens für privat mit einem geldwerten Vorteil in Höhe der 1%-Methode zu bewerten. Das Finanzgericht Düsseldorf hat nun entschieden, dass Abweichungen der Streckenlägen von den Ergebnissen eines Routenplaners mit einer Quote von 1,5 % nicht dagegen sprechen, dass das Fahrtenbuch ordnungsgemäß geführt wurde. Im Streitfall ergab sich durch mehre Stichproben der km-Angaben eine Differenz über 3 Monate mit 66 km. Durch eine Hochrechnung auf das Kalenderjahr wurde eine Abweichung von 1,5 % festgestellt. Das Finanzgericht hielt nicht für unglaubhaft, dass in einer Großstadt statt einer Strecke von 1,5 km eine andere von 3,5 km gefahren wird, um beispielsweise einen Stau mit einer Wartezeit von 10 bis 15 Minuten zu vermeiden.
 
 
14.07.2009  

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist verfassungsgemäß

Zwei Verfassungsbeschwerden gegen den steuerlichen Entlastungsbetrag nur für Alleinstehende hat das BVerfG mit Beschlüssen vom 22.05.2009 nicht zur Entscheidung angenommen. Im Streitfall war dem Kläger der Entlastungsbetrag versagt worden, da er verheiratet war. Das BVerfG sah darin keine Grundrechtsverletzung. 
HINWEIS:
Einsprüche in gleich gelagerten Fällen die sich auf das obengenannte Verfahren beziehen, haben daher keine Aussicht auf Erfolg mehr.

 

Elterngeld: Steuerklassenwechsel erlaubt
Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 25.06.2009 dürfen Eltern die Steuerklasse wechseln, wenn sie dadurch ein höheres Elterngeld bekommen können. Im Urteilsfall führte der Wechsel der Steuerklassen zu insgesamt höheren monatlichen Steuerzahlungen der Eheleute. Dieser Effekt wurde bei der späteren Steuerfestsetzung wieder ausgeglichen und stellt keinen Missbrauch steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten dar.

 
09.07.2009 

Bekanntgabe per Telefax

Übermittelt das Finanzamt eine Einspruchsentscheidung per Telefax, handelt es sich nicht um eine Übermittlung durch die Post. Die Bekanntgabefiktion ist damit nicht anwendbar, wobei am 3. Tag nach Aufgabe zur Post die Bekanntgabe gilt. Gleiches gilt für die 3-Tages-Frist für elektronisch übermittelte Verwaltungsakte (FG Köln vom 11.03.2009) bei analogem Endgerät ohne elektronische Aufzeichnungsmöglichkeit.
HINWEIS:
Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt (Az. beim BFH: X R 22/09.

 

Berechnung der Betriebsrente und Firmenwagen
Sachleistungen des Arbeitgebers wie etwa ein Dienstwagen zählen nicht zum Bruttomonatsgehalt und müssen nicht in die Berechnung der Altersversorgung einbezogen werden. Dies gilt nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hessen vom 12.11.2008 jedenfalls dann, wenn kein vertraglicher oder tariflicher Anspruch darauf besteht, einen Firmenwagen zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt zu bekommen. Im vorliegenden Streitfall musste daher der geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung des Firmenwagens nicht bei der Berechnung von Ruhestandsbezügen (Betriebsrente) berücksichtigt werden.

30.06.2009

 

Zumutbare Belastung bei getrennter Veranlagung

Bei einer getrennten Veranlagung werden außergewöhnliche Belastungen in Höhe des bei einer Zusammenveranlagung der Ehegatten in Betracht kommenden Betrages ermittelt. Anschließend werden die ermittelten Beträge antragsgemäß in vollem Umfang im Rahmen der getrennten Veranlagung berücksichtigt. Somit ist die Ermittlung der abziehbaren Aufwendungen beider Ehegatten unter Einbeziehung der zumutbaren Belastung vorausgesetzt. Bei Berechnung der zumutbaren Belastung ist wie bei einer Zusammenveranlagung der Gesamtbetrag der Einkünfte beider Ehegatten zugrunde zu legen.

 

Kein Anspruch auf Urlaubsgeld/-abgeltung bei bestehender Beschäftigung
Arbeitnehmer haben bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis keinen Anspruch auf Urlaubsabgeltung oder Urlaubsgeld, wenn der Urlaubsanspruch aufgrund Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Jahres oder Übertragungszeitraumes nicht gewährt werden kann. Dies entschied nun das Bundesarbeitsgericht am 19.05.2009.
HINWEIS:
Hiervon sind Sachverhalte zu unterscheiden, bei denen das Arbeitsverhältnis beendet ist und die Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende fortbesteht. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung (BAG-Urteil vom 24.03.2009).

 

23.06.2009

Keine Entfernungspauschale für Flugstrecke

Nach dem Urteil des BFH vom 26.03.2009 werden die gesetzlichen Vorgaben bei der Entfernungspauschale im Hinblick auf Flugstrecken bestätigt. Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, dass Flugstrecken nicht in die Entfernungspauschale einbezogen wurden und stattdessen der Abzug der tatsächlichen Flugkosten erfolgt. Sofern mit dem Flugzeug Strecken für Fahrten Wohnung und Arbeitsstätte sowie für Familienheimfahrten zurückgelegt werden, kommt deshalb ausschließlich der Ansatz von tatsächlich nahgewiesenen Aufwendungen in Frage.

Personalkosten für Kantinenbetrieb
Die Pauschsätze für Verpflegungsmehraufwendungen gelten auch den Mehraufwand für Verpflegung hinsichtlich der Personalkosten ab, der für die Bereitstellung der Verpflegung anteilig vom Steuerpflichtigen zu tragen ist. Mit dem Urteil vom 17.02.2009 bekräftigt der BFH die für den Ansatz der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen geltenden Grundsätze. Der Mehraufwand für auswärtige Verpflegung soll damit abgegolten werden. Dabei kommt es für die Gewährung der Pauschbeträge nicht darauf an, wie sich die konkrete Verpflegungssituation am jeweiligen Einsatzort darstellt oder ob zusätzliche Aufwendungen aufgrund besonderer Umstände (Kantinenbetrieb) anfallen.

Aufteilung der Anschaffungskosten bei Grundstücken
Grundsätzlich sind die entstandenen Schuldzinsen nach dem Verhältnis der Wohn-/und Nutzflächen aufzuteilen (BFH vom 01.04.2009, veröffentlicht am 10.06.2009). Dies ist dann der Fall, wenn die Valuten sämtlicher Darlehen auf ein Girokonto fließen, von dem dann der Steuerpflichtige den gesamten Kaufpreis an den Verkäufer überweist. An dieser Entscheidung ist auch dann festzuhalten, wenn die Darlehen zur Finanzierung für die unterschiedlichen Grundstücksteile gesondert vereinbart wurden und die Darlehen unterschiedliche Grundstücksteile, die eigene Wirtschaftgüter bilden, betreffen.
 

16.06.2009 
Beiträge zur Instandhaltungsrücklage erst bei Verwendung Werbungskosten
Erst wenn Beiträge zur Instandhaltungsrücklage tatsächlich für Erhaltungsaufwendungen ausgegeben werden, können diese als Werbungskosten berücksichtigt werden. Dies hat der BFH nun erneut in seinem Urteil vom 09.12.2008 entschieden. Gerade bei Veräußerung von Wohnungen sollte dieser Umstand bei der Kaufpreisermittlung einbezogen werden, da in Höhe der noch nicht verwendeten Beiträge zur Instandhaltungsrücklage der Werbungskostenabzug auf den Erwerber übergeht.
HINWEIS:
Es war erwartet worden, dass der BFH seine bisherige Rechtsprechung aufgrund des geänderten Wohnungseigentumsgesetzes ändern wird. Dies ist leider nicht der Fall.

Vermietung Arbeitszimmer an GmbH
Ob der Gesellschafter-Geschäftsführer aus der Vermietung des in seinem Wohnhaus belegenen Arbeitszimmers an die GmbH Einkünfte als Arbeitnehmer oder aus Vermietung erzielt, hängt davon ab, ob das Arbeitszimmer vorrangig im Interesse der GmbH genutzt wird. Vermietungseinkünfte liegen vor, wenn der Geschäftsführer das Arbeitszimmer im überwiegenden Interesse der GmbH nutzt; die Beweislast dafür trägt der Steuerpflichtige. Nach Auffassung des Finanzgerichts München in seinem Urteil vom 07.10.2008 war Arbeitslohn gegeben, da der Kläger nicht plausibel darlegen konnte, weshalb er am Abend und an Wochenende das Arbeitszimmer nutzen musste, statt in seinem Büro zu arbeiten.
HINWEIS:
In derartigen Fällen ist zusätzlich auf den Drittvergleich zu achten, d. h. es sind vergleichbare Verträge mit fremden Dritten abgeschlossen worden.

 

14.06.2009 

Papier-Lohnsteuerkarte nur noch für 2010
Für das Jahr 2011 werden keine Papier-Lohnsteuerkarten mehr versandt. Mit der Umsetzung des Elster-Lohn II-Verfahrens ist die Finanzverwaltung in der Lage, Arbeitgebers künftig verwertbare Lohnsteuerabzugsmerkmal vollelektronisch zur Verfügung zu stellen. Bislang müssen diese Daten noch in Lohnsteuerermäßigungsverfahren als Freibetrag auf der Papier-Lohnsteuerkarte eingetragen werden.

Betriebliche Altersvorsorge - Pensionskasse
Bei der betrieblichen Altersvorsorge über eine Pensionskasse kommt kein direkter Rentenversicherungsvertrag mit dem Angestellten und der Versicherungsgesellschaft zustande, sondern die Pensionskasse ist Vertragspartner. Ansonsten ist die Behandlung wie bei der sogenannten Direktversicherung zu beachten. Besonders vorteilhaft bei der Direktversicherung und der Pensionskasse ist, dass ausscheidende Mitarbeiter ihre Ansprüche aus den Pensionskassen und der Direktversicherung zum nächsten Arbeitgeber problemlos mitnehmen können.

02.06.2009 

Wegverlegung des Wohnsitzes vom Beschäftigungsort unschädlich
Der BFH hat in zwei Urteilen vom 05.03.2009 (Az. VI R 58/06 und VI R 23/07) seine Rechtsprechung zur doppelten Haushaltsführung geändert. Die Wegverlegung des Haupthausstandes aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort ist danach unschädlich, wenn der Steuerpflichtige am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründet. Ein enger Zusammenhang zwischen der Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort und der Neubegründung des zweiten Haushalts am Beschäftigungsort ist nicht notwendig.
HINWEIS:
Die Reaktion der Finanzverwaltung auf diese neuen Urteile steht noch aus. In vergleichbaren Fällen sollte daher Einspruch mit Hinweis auf die genannten Urteile eingelegt werden.

 

Kurzarbeitergeld kann zu Steuernachzahlungen führen
Erhalten Beschäftigte Kurzarbeitergeld ist diese Leistung steuerfrei. Allerdings unterliegt das bezogene Leistung dem Progressionsvorbehalt und erhöht somit den Einkommensteuersatz. Dies bedeutet für viele Arbeitnehmer eine Steuernachzahlung im kommenden Jahr bei Abgabe der Einkommensteuererklärung. Hierauf sollten die Mitarbeiter schon jetzt hingewiesen werden, um böse Überraschungen zu vermeiden.
HINWEIS:
Arbeitnehmer haben eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn z.B. Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro bezogen wurde. 
 

26.05.2009 

Neues zum häuslichen Arbeitszimmer
Das Finanzgericht Münster hält die ab dem Jahr 2007 geltende Regelung zum Abzug von Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer wegen eines Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz zumindest teilweise für verfassungswidrig (FG Münster, Beschluss vom 08.05.2009). Im Streitfall hatte das Finanzamt die vom Kläger -einem Lehrer- geltend gemachten Werbungskosten für sein häusliches Arbeitszimmer unter Hinweis auf die gesetzliche Neuregelung nicht anerkannt, weil danach Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer grundsätzlich nicht mehr abziehbar sind. Das FG Münster führte aus, dass die Neuregelung insoweit verfassungswidrig sei. Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit ist ein weiteres Verfahren vor dem BFH anhängig, weshalb die Finanzverwaltung die Einkommensteuer bereits vorläufig festsetzt.
HINWEIS:
Der BFH hat in einem Urteil vom 26.03.2009, veröffentlicht am 20.05.2009 zum Thema Arbeitszimmer entschieden, dass die Qualifizierung als häusliches Arbeitszimmer für jeden Raum gesondert vorzunehmen ist (Ausnahme: Räume bilden eine funktionale Einheit).

 

Bürgerentlastungsgesetz vertagt
Die geplante Beratung des Entwurfs des Bürgerentlastungsgesetztes Krankenversicherung wurde vertragt und beginnt nun voraussichtlich ab dem 25. Mai 2009. Grund hierfür ist noch bestehender Abstimmungsbedarf über Änderungen aus dem Gesetzesentwurf. Dabei wird der Bereich der Sonderausgaben und die geplante Änderung an der Unternehmensbesteuerung nochmals diskutiert.
HINWEIS:
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sollen als Sonderausgaben steuerlich besser abgesetzt werden können. Im Gegenzug sollen aber Beiträge zur Haftpflicht-, Arbeitslosen-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung nicht mehr abgesetzt werden können.

 
20.05.2009 

Fremdübliche Geschäftsführerverträge

Sofern mit dem Gesellschaftergeschäftsführer Verträge abgeschlossen werden, die so nicht mit fremden Dritten stattfinden würden, liegt nach dem Urteil des FG Sachsen-Anhalt vom 11.12.2008 eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Im Urteilsfall hat der Geschäftsführer einer GmbH den Geschäftswert seines von ihm zuvor geführten Einzelunternehmens unentgeltlich der GmbH überlassen. Im Anstellungsvertrag wurde auf eine Probezeit sowie auf ein ordentliches Kündigungsrecht verzichtet.

Werbungskostenabzug für Depotgebühren

Bei Depotgebühren und andere im Zusammenhang mit der Konto-Depotführung regelmäßig wiederkehrende Leistungen gilt ein sogenannter 10-Tage-Zeitraum. Sie gelten in dem Jahr als abgeflossen, zu dem sie wirtschaftlich gehören, und werden demnach auch steuerlich diesem Jahr zugeordnet. Werden diese Aufwendungen zum Jahreswechsel 2008/2009 getätigt, handelt es sich um nachträgliche Werbungskosten des Jahres 2008, die in 2009 abfließen.
HINWEIS:
Ab dem 01.01.2009 werden die Werbungskosten nur in Höhe des Sparer-Pauschbetrages pauschal berücksichtigt (Abgeltungssteuer).

 

13.05.2009

Steuerfreiheit einer Rente

Eine Schadensersatzrente, die dem durch den Tod des Ehegatten eingetretenen materiellen Unterhaltsschaden ausgleicht, unterliegt nicht der Steuerpflicht. Im zu entscheidenden Fall vor dem Bundesfinanzhof am 26.11.2008 verstarb der Ehemann an den Folgen eines ärztlichen Fehlers. Die Versicherung zahlte eine monatliche Schadensersatzrente, wobei 2/3 auf den Unterhaltsschaden und 1/3 auf den Haushaltsführungsschaden entfielen.
HINWEIS:
Derartige Renten unterliegen mit dem Gesamtbetrag nicht der Einkommensteuerpflicht

Kurzarbeitergeld auf 24 Monate verlängert

Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist statt wie bislang maximal 18, jetzt für bis zu 24 Monate möglich. Die Bundesagentur für Arbeit wird Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit außerdem ab dem 7. Monat vollständig erstatten. Dies gilt auch für übernommene Auszubildende und befristet Beschäftigte.
HINWEIS:
Das Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, wird aber bei der Festlegung des Steuersatzes für das übrige, steuerpflichtige Steuereinkommen im Rahmen des Progressionsvorbehalts berücksichtigt.

 

Elektronisches Fahrtenbuch

Eine mittels Computerprogramm erzeugte Datei, an deren bereits angegebenen Datenbestand zu einem späteren Zeitpunkt noch Veränderungen vorgenommen werden, stellt kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch dar (Finanzgericht Münster vom 18.12.2008). Das Gericht führt aus, dass die Reichweite der Änderungen in der Datei selbst dokumentiert und bei gewöhnlicher Einsichtnahme in die Datei offen gelegt werden muss. Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss zeitnah und in geschlossener Form geführt werden. Die zu erfassenden Fahrten einschließlich der dann erreichten Gesamtkilometerstände müssen im Fahrtenbuch vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergegeben werden. Selbst wenn die einzelnen Eintragungen in der Computerdatei unmittelbar im Anschluss an die jeweilige Fahrt vorgenommen worden sind, ist eine Aufzeichnung per Excel-Datei nicht als ordnungsgemäß anzusehen 

06.05.2009  

Zahlungen an eine Modeschule als Sonderausgabe?

Grundsätzlich können Schulgeldzahlungen für den Besuch einer nach Landesrecht anerkannten allgemeinbildenden Ergänzungsschule als Sonderausgaben abgezogen werden. Eine private Berufsfachschule für Mode ist jedoch keine allgemeinbildende Schule in diesem Sinne, so das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 11.11.2008. Der 30 %ige Sonderausgabenabzug für Schulgeldzahlungen bezweckt die Förderung von Privatschulen, die in gewisser Weise in das öffentliche Schulwesen einbezogen sind, bestimmte staatliche Anforderungen erfüllen und mit Außenwirkung den Bildungsgrad ihrer Schüler feststellen.
HINWEIS:
Durch das Jahressteuergesetz 2009 wurde der Sonderausgabenabzug auf Schulen innerhalb des EU-/EWR-Raums sowie deutsche Schulen in Drittländer ausgeweitet. Sie müssen lediglich zu einem anerkannten allgemeinbildenden Schulabschluss oder einem als gleichwertig anerkannten berufsbildenden Abschluss führen (nicht jedoch Zahlungen an Hoch- oder Fachhochschulen sowie Studiengebühren).

 

Mitgliedsbeiträge für Berufsstandorganisationen sind Arbeitslohn

In einem neuen Urteil vom 12.02.2009 hat der BFH entschieden, dass die Übernahme der Beiträge einer angestellten Rechtsanwältin zum Deutschen Anwaltsverein Arbeitslohn darstellen. Ein Arbeitslohn ausschließendes weit überwiegendes betriebliches Interesse an der Begleichung durch den Arbeitgeber läge nicht vor.
HINWEIS:
Auch bei der Übernahme von Beiträgen zu den Berufskammern für Steuerberater und Rechtsanwälte oder der Beiträge zur Berufshaftpflicht eines Rechtsanwaltes hat der BFH in früheren Urteilen Arbeitslohn angenommen.

 

28.04.2009

Abgabefristen Steuererklärungen 2008

Die gesetzlichen Abgabefristen für die Abgabe sämtlicher Steuererklärungen 2008 ist dieses Jahr der 02.06.2009. Sofern die Steuererklärungen durch steuerliche Berater oder Lohnsteuerhilfe angefertigt werden, verlängert sich die Frist bis zum 31.12.2009. Liegt keine Verpflichtung für die Abgabe der Einkommensteuererklärung vor, gelten die Abgabefristen nicht. Bei Land- und Forstwirten mit abweichendem Wirtschaftsjahr tritt an die Stelle des 31.12.2009 der 31.03.2010. Die Frist kann in begründeten Einzelfällen bei allen Steuerbürgern bis zum 28.02.2010 verlängert werden; bei Land- und Forstwirten bis zum 31.05.2010.
HINWEIS:
Den Finanzämtern bleibt es vorbehalten, in Einzelfällen Erklärungen vor Ablauf der verlängerten Fristen anzufordern.

 

Kurzfristige Beschäftigung in der Elternzeit?

Eine kurzfristige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei, wenn die Voraussetzungen vorliegen (Höchstdauer zwei Monate oder fünfzig Arbeitstage). Voraussetzung für die Anwendung des Zwei-Monats-Zeitraums ist, dass die Beschäftigung an mindestens fünf Tagen in der Woche ausgeübt wird, wobei bei einer Beschäftigung an weniger als fünf Arbeitstagen wöchentlich auf den Zeitraum von 50 Arbeitstagen abzustellen ist. Derartige kurzfristige Beschäftigungen während der Elternzeit sind jedoch grundsätzlich ausgeschlossen, hier wird eine Berufsmäßigkeit unterstellt.
HINWEIS:
Die Aufnahme einer kurzfristigen Beschäftigung in der Elternzeit löst damit Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung aus.

 

Elterngeld in Progressionsvorbehalt

Nach wie vor ist es strittig, ob das Elterngeld in vollem Umfang in den Progressionsvorbehalt einzubeziehen ist, oder ob hierbei das geleistete Mindestelterngeld (Sockelbetrag) nicht zu erfassen ist. Die OFD Münster vertritt in einer Kurzinformation die Auffassung, dass das Elterngeld in voller Höhe dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Zwischenzeitlich ist zu dieser Rechtsfrage ein Verfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig (VI B 31/09). In vergleichbaren Fällen sollte deshalb Einspruch eingelegt werden.

 

21.04.2009

Steuerberatungskosten wieder abziehbar?
Im Entwurf des Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz) wird u.a. auch die Wiedereinführung des 2005 abgeschafften Sonderausgabenabzugs für private Steuerberatungskosten überlegt. Nach den Vorschlägen der Länder sei hier dringend Handlungsbedarf, da das Ziel der Steuervereinfachung nicht erreicht wurde und sich tatsächlich der Verwaltungsaufwand sogar noch erhöht hat. Zudem sei nach Aussagen der Länder nach wie vor nicht geklärt, ob das derzeit geltende Abzugsverbot für Steuerberatungskosten verfassungsrechtlich zulässig ist.

 

Darlehen zwischen nahen Angehörigen

Bei einem Darlehen zwischen nahen Angehörigen ist immer zu prüfen, ob eine Fremdüblichkeit besteht. Allein aufgrund der Tatsache, dass das Darlehen nicht besichert ist, kann für sich betrachtet nicht daraus geschlossen werden, dass die steuerliche Anerkennung zu versagen wäre. Der BFH hat in seinem Urteil vom 19.08.2008 die Kriterien für die Anerkennung eines Darlehensvertrags nochmals bekräftigt. Sofern jedoch nur eine Vorgabe in der Vertragsgestaltung misslingt, ist die steuerliche Abzugsfähigkeit noch gegeben.
HINWEIS:
Zwischen fremden Dritten ist es nicht unbedingt unüblich, dass ein unbesichertes Darlehen weitergegeben wird.

 

14.04.2009

Abzug Bewirtungsaufwendungen
Mit Urteil vom 19.02.2009 hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass Bewirtungsaufwendungen, trotz beanstandeter Mängel bei den Aufzeichnungen zu Teilnehmern und Anlass der Bewirtung in voller Höhe abziehbar sind, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichem Anlass Arbeitskollegen bewirtet. Im Urteilsfall hatte ein Arbeitnehmer Aufwendungen mit den Hinweis „ Jahresabschlussveranstaltung mit eigener Abteilung; kein persönliches Ereignis, da Teilnehmer ausschließlich Firmenangehörige der eigenen Abteilung“ als Werbungskosten geltend gemacht. Nach Auffassung der Richter sind die Bewirtungskosten, trotz der vom Finanzamt beanstandeten Aufzeichnungsmängel in voller Höhe abzugsfähig. Bei sogenannter betrieblicher Bewirtung greift die Abzugsbeschränkung bei fehlenden Nachweisen nicht.

Fahrkarte zur Arbeitsstätte wieder erstattbar
Durch die Neuregelung zur Wiedereinführung der Entfernungspauschale ab 2007 kann für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte der tatsächlich höhere Aufwand wieder angesetzt werden. Die Begrenzung auf die Entfernungspauschale ist damit entfallen. Der Arbeitgeber kann unter Vorlage der tatsächlichen Zahlungsbeträge die Erstattung in voller Höhe vornehmen. Dies führt zur steuerfreien und sozialversicherungsfreien Erstattung, soweit die Pauschalsteuer in Höhe von 15% durch den Arbeitgeber abgeführt wurde.

Häusliches Arbeitszimmer - Vorläufigkeitskatalog
Mit Schreiben vom 01.04.2009 hat das Bundesfinanzministerium den Vorläufigkeitskatalog bei Steuerbescheiden ergänzt. Neu ist der Vorläufigkeitsvermerk zur Anwendung der Neuregelung zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ab dem Veranlagungszeitraum 2007. Damit müssen bei vorhandenen Vorläufigkeitsvermerken keine Einsprüche mehr eingelegt werden.
HINWEIS:
Aufgenommen wurde auch ein weiterer Vorläufigkeitsvermerk zur Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zur Rentenversicherungen als vorweggenommene Werbungskosten ab 2005.


07.04.2009

Betriebsveranstaltungen
Nach dem Urteil des BFH vom 15.01.2009 stellt eine nur Führungskräften eines Unternehmens vorbehaltene Abendveranstaltung mangels Offenheit des Teilnehmerkreises keine Betriebsveranstaltung dar. Die Möglichkeit der Lohnsteuer-Pauschalierung mit einem festen Steuersatz von 25% scheidet deshalb aus. Im Streitfall führte ein international tätiger Arbeitgeber verschiedene Fachtagungen der angestellten Führungskräfte durch. Den Besprechungen schlossen sich Abendveranstaltungen mit musikalischen und künstlerischen Darbietungen an.
HNWEIS:
Eine Betriebsveranstaltung liegt nur dann vor, wenn allen Betriebsangehörigen die Teilnahme an der Veranstaltung offen steht.

 

Rechnung bei haushaltsnahen Dienstleistungen
Aus der Rechnung bezüglich haushaltsnahen Dienstleistungen müssen sich der Erbringer der haushaltsnahen Dienstleistung als Rechnungsaussteller, der Empfänger dieser Dienstleistung, die Art, der Zeitpunkt und der Inhalt der Dienstleistung sowie die dafür vom Steuerpflichtigen jeweils geschuldeten Entgelte ergeben. Der BFH hat in seinem Urteil vom 29.01.2009 klargestellt, dass auch Heimbewohner Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen können. Zum Anderen bedarf es in solchen Fällen keiner Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes; es genügt vielmehr eine Kostenaufstellung des Betreibers des Altenheims.

 

01.04.2009

Kinderbonus in 2009
Für jedes Kind, für das in 2009 mindestens ein Kalendermonat ein Anspruch auf Kindergeld besteht, wird für das Kalenderjahr 2009 ein Einmalbetrag von 100,00 EUR (sogenannter Kinderbonus) gezahlt. Für den Einmalbetrag gelten grundsätzlich alle Vorschriften, die auch für das festgesetzte und im Allgemeinen monatlich gezahlte Kindergeld maßgebend sind. Tritt z. B. der Anspruch auf Kindergeld erst zu einem späteren Zeitpunkt ein (z. B. Geburt eines Kindes im August 2009) wird der Einmalbetrag ebenfalls gewährt. Ein gesonderter Antrag auf Festsetzung und Auszahlung des Einmalbetrages ist grundsätzlich nicht erforderlich. Gibt es mehrere Anspruchsberechtigte in 2009 so wird der Einmalbetrag gegenüber demjenigen festgesetzt und ausgezahlt, der vor der Auszahlung zuletzt kindergeldberechtigt war.
HINWEIS:
Da die Kinderfreibeträge hinsichtlich des Kinderbonus nicht erhöht wurden, kann es bei der Günstigerprüfung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung dazu kommen, dass vor allem Bezieher höheren Einkommens von der Einmalzahlung nicht profitieren.

 

Pflichtmitgliedschaft in Berufsgenossenschaft
Ein Unternehmen ist gegen die Pflichtmitgliedschaft in seiner Berufsgenossenschaft gerichtlich vorgegangen. Dabei rügte er die Pflichtmitgliedschaft als Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs. Der EuGH hat im Urteil vom 05.03.2009 jedoch die Mitgliedschaftspflicht in der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft als gemeinschaftsrechtlich unbedenklich bejaht, sofern sie für das finanzielle Gleichgewicht dieses Teils der Systeme der sozialen Sicherheit erforderlich ist.

 

25.03.2009

Elektronischer Entgeltnachweis (ELENA) wird eingeführt
Der Bundesrat hat am 06.03.2009 dem neuen ELENA-Verfahrensgesetz zugestimmt. Ab dem 01.01.2010 sind die monatlichen Datenmeldungen des Arbeitgebers an eine Zentrale Speicherstelle (ZSS) für alle Beschäftigten zu übermittelt. Voraussichtlich ab dem 01.01.2012 löst der elektronische Entgeltnachweis dann die bisher papiergebundene Bescheinigungen des Arbeitgebers bei der Beantragung von Arbeitslosengeld I, Bundeserziehungsgeld oder Wohngeld ab. Bis zum Jahr 2015 wird geprüft, ob alle Bescheinigungen des Sozialrechts in das Verfahren integriert werden können.
HINWEIS:
Durch das neue Verfahren soll es zu einer Kosteneinsparung von ca. 85,6 Mio. EUR im Jahr kommen.

 

Fahrtkosten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten unabhängig von der Entfernung
Mit einem neuen Urteil vom 18.12.2009 hat der BFH erneut darauf hingewiesen, dass Kosten eines Arbeitnehmers für die Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ab dem ersten km in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. Die frühere Rechtsprechung zur Anwendung der Entfernungspauschale bei Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätte bis zur 30 km-Grenze ist überholt. Das Urteil erging zum VZ 2004.
HINWEIS:
In den neuen LSTR 2008 ist die Regelung zur 30 km – Grenze nicht mehr enthalten. Die Finanzverwaltung hat sich somit offenbar zwischenzeitlich dieser Rechtsauffassung anschlossen. Offene Bescheide können somit nunmehr geändert werden.

 

17.03.2009

Korrektur der Lohnabrechnung durch neue Steuertarife

Nach den Regelungen des Konjunkturpaketes II muss der neue Steuertarif bereits für die Lohnabrechnung der Monate März 2009 ff. durch den Arbeitgeber berücksichtigt werden. Bei der Korrektur der bereits abgerechneten Monate Januar und Februar 2009 kann der Arbeitgeber unterschiedlich vorgehen. Zum einen ist eine völlige Neuberechnung der bisherigen Lohnzahlungszeiträume Januar und Februar möglich. Zum anderen kann dagegen eine Differenzberechnung für diese beiden Monate bei der März-Abrechnung nach dem Prinzip des permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleichs erfolgen. Außerdem ist es zulässig, die Erstattung der zuviel einbehaltenen Lohnsteuer im Rahmen des Lohnsteuerabzugs einer zeitnah anstehenden Einmalzahlung vorzunehmen.
HINWEIS:
Mit Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung ist die Änderung des Lohnsteuerabzugs ausgeschlossen. Dies betrifft Arbeitnehmer, die bis Ende Februar 2009 aus dem Dienstverhältnis ausgeschieden sind.

 

Entwurf zur Wiedereinführung der Pendlerpauschale liegt vor

Am 05.03.2009 hat der Bundestag über den Gesetzentwurf zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Pendlerpauschale beraten. Danach soll der Rechtstand von 2006 auch für die Jahre ab 2007 wiederhergestellt werden. Das beinhaltet nicht nur die Abzugsmöglichkeit von 0,30 EUR ab dem 1. km als Betriebsausgaben oder Werbungskosten, sondern darüber hinaus auch die Fahrkarten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und die Kosten eines Unfalls auf der Pendelstrecke.
HINWEIS:
Bereits am 10.02.2009 hatte das bayerische Kabinett einen Gesetzentwurf zu diesem Thema im Bundesrat eingebracht. Dieser unterscheidet sich im Wesentlichen nur in seiner Begründung. Eine grundlegende Neuordnung für die Zukunft ist jedoch auch mit dieser Neuregelung nicht ausgeschlossen.

 

10.03.2009 

Steuerschädliche Verwendung einer Lebensversicherung

Wird ein Darlehen durch eine Kapitallebensversicherung abgesichert und dient dies nicht ausschließlich und unmittelbar der Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer zur Vermietung bestimmten Immobilie führt dies zur steuerschädlichen Verwendung. Im Urteilsfall des Finanzgericht Sachsen-Anhalt vom 09.11.2008 wurden die Darlehensmittel auf ein gemischtes Konto der GbR überwiesen und dort auch zur Finanzierung der Bareinlage des Gesellschafters, für Zinszahlungen und für Privatentnahmen der Gesellschafter verwendet. Die Zinsen aus der Lebensversicherung unterliegen wegen der schädlichen Verwendung insgesamt der Besteuerung.

 

03.03.2009 

Zuzahlungen Arbeitnehmer zum Firmenwagen

Die positiven Urteile des Bundesfinanzhofs vom 18.10.2007, die einen Abzug von Zuzahlungen des Arbeitnehmers bei der Firmenwagennutzung zuließen, wurden nun mit einem Nichtanwendungserlass belegt (BMF-Schreiben vom 06.02.2009). Damit ist die Anwendung der Urteile über den Einzelfall hinaus nicht mehr möglich. Einzeln getragene Aufwendungen des Arbeitnehmers wie z.B. Benzin, Versicherung kann deshalb den geldwerten Vorteil für die Versteuerung in der Lohnabrechnung nicht mehr mindern.
HINWEIS:
Der BFH ließ die Zuzahlung derartiger Aufwendungen nur bei der Fahrtenbuchmethode zu.

 

BFH: Endgültiger Wegfall der 30km-Grenze bei Einsatzwechseltätigkeit 

Der BFH hat nun in seinem Urteil vom 18.12.2008 endgültig die 30 km-Grenze für Einsatzwechseltätige aufgehoben. Die Fahrtkosten sind hier unabhängig von der Entfernung ab dem 1. km in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten zu berücksichtigen. Der Nachweis der tatsächlichen Aufwendungen kann u.a. auch mit der Reisekostenpauschale, also 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer vorgenommen werden. Zu beachten ist jedoch hierbei, dass nur bei tatsächlichen Aufwendungen ein Ansatz möglich ist.
HINWEIS:
Bei Ansatz der Entfernungspauschale ist ein Aufwand nicht erforderlich. Hier kann z.B. auch ein mitfahrender Arbeitnehmer derartige Werbungskosten beantragen.

 

25.02.2009 

Verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherung ab 2010

Nach dem seit 18.02.2009 beschlossenen Gesetzesentwurf (BürgerEntlastG) ist ab 2010 die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung stark ausgeweitet. So können künftig alle Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden, soweit diese dazu dienen, ein Leistungsniveau abzusichern, das im Wesentlichen der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegepflichtversicherung entspricht. Auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung können steuerlich berücksichtigt werden. Neu ist auch die voll umfängliche Absetzbarkeit der Beiträge für Kinder, die bei ihren Eltern privat mitversichert werden. Die Gesamtentlastung beträgt ca. 9,3 Mrd. EUR/Jahr.
HINWEIS:
Sonderleistungen wie Krankengeld fallen nicht unter die Neuregelung. Nach geltendem Recht sind die Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung nur in eingeschränktem Umfang steuerlich abziehbar.

 

Krankengeld aus gesetzlicher Krankenkasse

Der BFH hat mit seinem Urteil vom 26.11.2008 entschieden, dass es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei, wenn das von einem freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherten bezogene Krankengeld in den Progressionsvorbehalt einbezogen wird. Zu den Ersatzleistungen, die in den Progressionsvorbehalt fallen, gehört damit auch das Krankengeld, das eine gesetzliche Krankenkasse auszahlt. Es kommt nicht darauf an, ob der Bezieher des Krankengeldes pflichtversichert oder freiwilliges Mitglied der Krankenkasse geworden ist.

 

17.02.2009  

Leistungen aus Gruppenunfallversicherung

Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11.12.2008 hat ein Arbeitnehmer Leistungen aus der Gruppenunfallversicherung als Arbeitslohn zu versteuern, wenn die Versicherung durch Beiträge des Arbeitgebers finanziert wurden und der Arbeitnehmer deshalb keinen eigenen Rechtsanspruch erhält. Der Zufluss von Arbeitslohn beschränkt sich der Höhe nach auf die bis zur Auszahlung der Versicherungsleistung entrichteten Prämien. Allerdings führt der auf das Risiko entfallende Anteil der Beiträge als Werbungskostenersatz auch zu Werbungskosten des Arbeitnehmers, mit denen der entsprechende steuerpflichtige Arbeitslohn zu saldieren ist.
HINWEIS:
Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs entfallen die Beiträge jeweils hälftig auf das Risiko privater und beruflicher Unfälle.

 

Fehlende Übertragbarkeit bei haushaltsnahen Dienstleistungen strittig

Fällt in einem Jahr keine Einkommensteuer an, läuft die Steuerermäßigung von Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35 a EStG) ins Leere. Die Frage, ob diesbezüglich ein Vor- bzw. Rücktrag zugelassen werden muss, ist nunmehr beim BFH anhängig. Betroffene Steuerzahler sollten Einspruch einlegen und auf das anhängige Verfahren beim BFH (Az. VI R 44/08) verweisen.
HINWEIS:
Gleiches muss auch für die Steuerermäßigung nach § 35 a EStG in Höhe von nun 20 % der Aufwendungen für Pflegeleistungen (höchstens 4.000 EUR) gelten (ab VAZ 2009).

 

12.02.2009 

Hartz IV für Kinder verfassungswidrig

Die Regelleistungen zur Grundsicherung für Kinder bis 14 Jahre von 211 EUR sind nach Ansicht des Bundessozialgerichts verfassungswidrig. Die Regelungen werden dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgelegt (BSG-Beschluss vom 27.01.2009). Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind die Leistungen auf 60 % der für alleinstehend Erwachsene maßgebenden Regelleistung festgesetzt. Nach Ansicht des Gerichts wird die Verfassungswidrigkeit mit einem Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz begründet, da Kinder von Sozialhilfeempfängern einen höheren Bedarf geltend machen können.
HINWEIS:
Nach den Plänen der Bundesregierung sollen allerdings ab Juli 2009 Kinder von 7 bis 13 Jahren künftig 70 % des Regelsatzes erhalten, also 246 EUR.
 
Werkstattwagen - keine 1 %-Methode
Nach dem Urteil des Bundesfinanzhof vom 18.12.2008 unterliegt ein Fahrzeug, das aufgrund seiner objektiven Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise so gut wie ausschließlich nur zur Beförderung von Gütern bestimmt ist, nicht der Versteuerung mit der 1 %-Regelung. Ob ein Arbeitnehmer ein derartiges Fahrzeug auch für private Zwecke einsetzt, muss nach Ausführungen des Gerichts im Einzelnen festgestellt werden. Dabei hat das Finanzamt die Feststellungslast. Dieses kann sich nicht auf den sog. Beweis des ersten Anscheins berufen.
 

Pendlerpauschale - Vorauszahlungen werden nicht angepasst

Derzeit führt die Finanzverwaltung die notwendigen Korrekturen der Steuerbescheide 2007 bezüglich der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer durch. Von der Finanzverwaltung wird darauf hingewiesen, dass die automatischen Korrekturläufe nicht die Vorauszahlungsbescheide umfassen. Da viele Vorauszahlungen nach neuer Rechtslage damit zu hoch festgesetzt wurden, sollte ein Antrag auf Herabsetzung gestellt und auf den korrigierten Steuerbescheid aufgrund der Pendlerpauschale Bezug genommen werden.
HINWEIS:
Der Antrag auf Herabsetzung sollte möglichst vor Überweisung der Vorauszahlung gestellt werden, da bereits entrichtete Vorauszahlungen in der Regel nicht mehr zurücküberwiesen werden.
 
03.02.2009 
Besteuerung der Altersrenten verfassungsgemäß

Mit Urteil vom 26.11.2008 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Besteuerung der Alterseinkünfte nach dem System der nachgelagerten Besteuerung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Durch das Alterseinkünftegesetz ist die Besteuerung der Alterseinkünfte zum 01.01.2005 neu geregelt worden. In der Übergangszeit bis zum Jahr 2040 wird der steuerpflichtige Anteil der Renten kontinuierlich erhöht, wobei für die Höhe des steuerpflichtigen Rentenanteils das Jahr des Renteneintritts entscheidend ist.
 

Auch in diesem Jahr: Märzklausel

Wenn Arbeitnehmer Einmalzahlungen erhalten, werden diese in Bezug auf Lohnsteuer und Sozialversicherung immer in dem Monat berücksichtigt, in dem sie ausbezahlt werden. In den ersten drei Monaten des Jahres gilt jedoch eine Ausnahme bezüglich Einmalzahlungen, die zusammen mit dem laufenden Jahresarbeitsentgelt die anteilige Beitragsbemessungsgrenze überschreiten. Diese zählen zum letzten Entgeltabrechnungszeitraum des Vorjahres. Erhält z.B. ein Mitarbeiter, der bereits im Jahr 2008 im Unternehmen sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, im Zeitraum von 01.01. bis 31.03.2009 eine Prämie, ist die Märzklausel zu überprüfen

 
29.01.2009 

Verlegungs des Familienwohnsitzes (doppelter Haushalt)

Wird der Familienwohnsitz im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung verlegt, ist dies häufig schädlich. Nicht so, wenn der Familienwohnsitz an den Beschäftigungsort des anderen Ehegatten verlegt wird und die bisherige Familienwohnung als Erwerbswohnung beibehalten wird. Dies entschied der BFH in seinem Urteil vom 30.10.2008 bei beiderseits berufstätigen Ehegatten.

 

Sachbezüge bei Auswärtstätigkeit

Nach dem BFH-Beschluss vom 19.11.2008 sind bei einer Auswärtstätigkeit und vorgenommener Beköstigung des Arbeitnehmers nicht die Sachbezugswerte sondern die tatsächlichen Werte anzusetzen. Wird z.B. ein Arbeitnehmer für ein Fortbildungsseminar durch den Arbeitgeber angemeldet, bei der auch eine Tagespauschale für die Verpflegung entrichtet wurde, muss damit der tatsächliche Wert der gestellten Verpflegung durch den Arbeitgeber ermittelt und angesetzt werden.
HINWEIS:
Sofern die ermittelten Werte in die 44 EUR-Freigrenze einfließen können, bleiben derartige Sachbezüge außer Ansatz.
 
20.01.2009
Aufwendungen für Seminare zur Persönlichkeitsentfaltung können Werbungskosten sein
Nach dem Urteil des BFH vom 28.08.2009 (Az.: VI R 35/05) sind Aufwendungen für Seminare zur Persönlichkeitsentfaltung beruflich veranlasst, wenn die Veranstaltung primär auf die Bedürfnisse des vom Steuerpflichtigen ausgeübten Berufs ausgerichtet ist. Als Indizien für die berufliche Veranlassung sind dabei insbesondere die Lehrinhalte und ihre konkrete Anwendung in der beruflichen Tätigkeit sowie der Lehrgangsablauf und dessen Teilnehmer heranzuziehen.