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NEUIGKEITEN - ARCHIV 2010

 

13.07.2010

Insolvenz von Krankenkassen

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde zum 01.01.2010 die Insolvenzfähigkeit aller gesetzlichen Krankenkassen hergestellt. Wenn sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigt werden und die Krankenkasse des Beschäftigten insolvent wird, gilt folgendes: Den Versicherten entsteht im Insolvenz- oder Schließungsfall kein Schaden. Sie können innerhalb von zwei Wochen bzw. drei Monaten (Pflichtversicherte/freiwillig Versicherte) zu einer anderen, frei wählbaren gesetzlichen Krankenkasse wechseln. Der Versicherungsschutz bleibt jederzeit gewährleistet. Der Arbeitgeber ist dann unmittelbar betroffen, wenn der Versicherte von seinem Wahlrecht keinen bzw. keinen rechtzeitigen Gebrauch macht. In diesen Fällen meldet der Arbeitgeber die betroffenen Mitarbeiter bei der Krankenkasse an, bei der sie vor ihrer Mitgliedschaft in der insolventen Kasse versichert waren. Ist dies nicht zu ermitteln, wählt der Arbeitgeber eine neue Krankenkasse für seine Mitarbeiter aus.

 

Ferienjobs für Schüler und Studenten
Wird ein Ferienjob nur kurzfristig ausgeübt, bleibt er unabhängig von der Höhe des Verdienstes sozialabgabefrei (von vorn herein nicht mehr als 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr). Wird eine solche kurzfristige Tätigkeit an maximal 18 zusammenhängenden Arbeitstagen ausgeübt und verdient der Schüler/Student nicht mehr als 62 EUR (max. 12 EUR pro Stunde), kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal mit 25 % übernehmen. Sofern der Arbeitgeber die pauschale Steuer nicht übernimmt, muss eine Lohnsteuerkarte vorgelegt werden. In der Steuerklasse I bleibt bei einem Monatsverdienst von bis zu 889 EUR dieser steuerfrei. Verdient der Schüler/Student im gesamten Jahr nicht mehr als ca. 11.000 EUR werden ihm zunächst vom Arbeitgeber Abgaben einbehalten. Die ans Finanzamt abgeführten Steuern können auf Antrag bei der Einkommensteuererklärung im Folgejahr in voller Höhe erstattet werden.
HINWEIS:
Für Schüler und Studenten die das ganze Jahr arbeiten und monatlich nicht mehr als 400 EUR verdienen, gelten die üblichen Regelungen für Mini-Jobber.

 

Mahlzeiten aus besonderem Anlass

Durch das BMF-Schreiben vom 05.03.2010 sind die formalen Voraussetzungen für die Gestellung eines Frühstücks durch den Arbeitgeber in Verbindung mit einer Übernachtung bei einer Auswärtstätigkeit gelockert worden. In den Lohnsteuerrichtlinien 2011 sollen die formalen Voraussetzungen für die Abgabe aller Arten von Mahlzeiten auf Veranlassung des Arbeitgebers anlässlich oder während einer Auswärtstätigkeit, im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung oder während einer Bildungsmaßnahme rückwirkend ab 01.01.2010 vereinfacht werden. Danach kann von der Arbeitgeberveranlassung regelmäßig ausgegangen werden, wenn die Aufwendungen vom Arbeitgeber dienst- oder arbeitsrechtlich ersetzt werden und die Rechnung auf den Arbeitgeber ausgestellt ist. Sind die Voraussetzungen für die Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber erfüllt, ist es unerheblich, wie die Hotel- oder Gaststättenrechnung beglichen wird.
HINWEIS:
Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar erst für Herbst 2010 vorgesehen. Derzeit ist jedoch davon auszugehen, dass den Änderungen wie vorgeschlagen zugestimmt wird. 

 

06.07.2010

Urlaubsanspruch und Arbeitsunfähigkeit

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat mit Beschluss vom 15.04.2010 den Europäischen Gerichtshof wegen der Frage angerufen, ob bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch für jedes Jahr erhalten bleibt, so dass der betroffene Arbeitnehmer über Jahre Urlaubsansprüche ansammelt. Der schwerbehinderte Kläger war zunächst arbeitsunfähig krank, bezog jeweils befristet eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Das Arbeitsverhältnis wurde durch eine Aufhebungsvereinbarung schließlich beendet. Der Europäische Gerichtshof hat bereits 2009 ausgeführt, dass ein Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch behält, wenn er ihn wegen Arbeitsunfähigkeit nicht nehmen konnte. In diesem Fall ging es jedoch nur um Urlaubsansprüche vom Vorjahr und die Frage, ob Urlaubsansprüche über viele Jahre angesammelt werden können, dies wurde bisher nicht beantwortet. Im Urteilsfall macht der Kläger Urlaubsabgeltung für drei Jahre geltend.

 

Unterhalt von Personen im Ausland
Aufwendungen von Unterhaltszahlungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen im Ausland können nur als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, soweit die Aufwendungen nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates der unterhaltenen Personen notwendig und angemessen sind. Die inländischen Höchstbeträge dürfen nicht überschritten werden. Die Frage, ob eine Unterhaltspflicht gegeben ist, richtet sich nach inländischen Maßstäben. Die Finanzverwaltung hat ihre dazu ergangene Anweisung durch ein BMF-Schreiben vom 07.06.2010 aktualisiert. Aus dem BMF-Schreiben ergeben sich auch Ergänzungen oder Änderungen zum Nachweis der Unterhaltsverpflichtung, z. B. zu erforderlichen Angaben, zu im Ausland lebenden Ehegatten, zur Arbeitslosigkeit, zum Alter der unterstützen Person, zur zeitlichen Zuordnung und zur Berechnung der eigenen Bezüge der unterhaltenen Person.

 

Sozialrecht: Darlehen kein Einkommen

Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 17.06.2010 sind Zuwendungen von dritter Seite, die als Darlehen gewährt werden, nicht als Einkommen im Sinne des Sozialgesetzbuches bedarfsmindernd zu berücksichtigen. Im Urteilsfall wurde das Arbeitslosengeld II gekürzt, da auf dem Konto der Klägerin ein Betrag in Höhe von 1.500 EUR gutgeschrieben worden war. Die Klägerin machte geltend, dass ihr der auf ihrem Konto gutgeschriebene Betrag von ihrem Onkel gewährt worden sei. Sofern es sich bei der Zuwendung um ein rückzahlungspflichtiges Darlehen handelt, ist nach Ausführungen des Gerichts eine Kürzung der Arbeitslosengeld-II-Bezüge nicht veranlasst.

 

29.06.2010

Arbeitgeber übernimmt Kurkosten

Nach Ansicht des BFH (Urteil vom 11.03.2010) führt die Übernahme des Arbeitgebers von Kosten einer Regenerierungskur des Arbeitnehmers zu Arbeitslohn. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer zu der Kur arbeitsvertraglich verpflichtet ist. Die Entscheidung entspricht der bisherigen BFH Rechtsprechung, nach der die Übernahme von Kurkosten des Arbeitgebers grundsätzlich zu Arbeitslohn führt. Vorsorgeuntersuchungen eines leitenden Angestellten können jedoch vom Arbeitgeber veranlasst sein, wenn diese in ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse des Arbeitgebers liegen. Gleiches gilt bei Maßnahmen zur Vermeidung berufsbedingter Krankheiten.
HINWEIS:
Seit dem VZ 2008 sind Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung steuerfrei, soweit sie höchstens 500 EUR jährlich pro Mitarbeiter betragen.

Vorweggenommene haushaltsnahe Dienstleistungen
Das FG Münster entschied mit Urteil vom 21.05.2010, dass Aufwendungen für eine Gartengestaltung dann nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich berücksichtigt werden können, wenn die Aufwendungen deutlich vor dem Einzug in das Einfamilienhaus durchgeführt wurden. Im Streitfall wurde ein bebautes Grundstück erworben, das Wohngebäude sollte abgerissen werden, um anschließend ein zu eigenen Wohnzwecken errichtetes Einfamilienhaus zu errichten. Das Altgebäude konnte noch bis Dezember 2006 selbst genutzt werden; im November 2006 ließen die Kläger auf dem erworbenen Grundstück Gartenarbeiten durchführen. Die Aufwendungen wurden für das Jahr 2006 als haushaltsnahe Dienstleistungen angesetzt. Abriss, Neubau und Einzug erfolgten im Jahr 2007. Das Gericht lehnte vorweggenommene haushaltsnahe Dienstleitungen mit der Begründung ab, dass der eigentliche Haushalt des Steuerbürgers zum Zeitpunkt der Maßnahme noch gar nicht bestanden hätte.

Datenschutzrecht: Unwirksame Einwilligung

Nach dem Urteil des Landesgerichts Berlin vom 18.11.2009 ist folgende Erklärung unwirksam, weil dies gegen das Datenschutzrecht verstößt: Erklärt sich ein Kunde mit einem Bestellformular für eine Zeitschrift oder seiner Teilnahme an einem Gewinnspiel damit einverstanden, dass deren Verlag Daten für Werbezwecke nutzen kann, ist diese Einwilligungserklärung bereits wegen ihrer mangelnden Bestimmtheit zu beanstanden. Genauso gilt dies für das Einverständnis, Daten von Dritten verarbeiten zu lassen und schriftlich, per Telefonat oder E-Mail über sonstige Produkte des Zeitungsverlags werblich kontaktiert zu werden.

 

23.06.2010

Finanzinstitute im Ausland

Die erforderlichen Angaben für die Einkommensteuererklärung 2009 wurden im Vergleich zu 2008 von der Finanzverwaltung erweitert. Seit der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2009 befindet sich in den Einkommensteuerformularen auf dem Mantelbogen in der Zeile 108 die Frage: „ Unterhalten Sie nachhaltige Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland?“. Diese Frage resultiert aus dem im Jahr 2009 verabschiedeten Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz. Steuerzahler, die solche Finanzbeziehungen unterhalten, unterliegen erhöhten Mitwirkungspflichten. Bei Verletzung dieser Pflichten kann das Finanzamt die Berücksichtigung bestimmter Abzugsbeträge, wie beispielsweise Werbungskosten oder Betriebsausgaben, verweigern. Da sich aber in der dazugehörigen Rechtverordnung mit der Liste der unkooperativen Staaten momentan aber gar kein Land befindet, ergibt sich derzeit keine rechtliche Grundlage für diese Abfrage.
HINWEIS:
Seit dem 26.04.2010 muss diese Frage bei der von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellten Software ELSTER nicht mehr beantwortet werden. Bisher erhielten Steuerzahler, die die Beantwortung dieser Frage unterließen, eine Fehlermeldung und konnten die Steuererklärung so mittels ELSTER nicht versenden. 

 

Telefonkosten absetzbar
Nach einer Entscheidung des niedersächsischen Finanzgerichts vom 02.09.2009 können Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen mehr als eine Woche von ihrem eigenen Hausstand abwesend sind, anstelle einer wöchentlichen Heimfahrt die Kosten für ein wöchentliches Telefonat mit ihren Angehörigen als Werbungskosten abziehen. Bisher hatte der BFH die Gebühren für ein Ferngespräch bis zu einer Dauer von 15 Minuten als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung bereits zugelassen. Das niedersächsische Finanzgericht hatte einem Marinesoldaten Recht gegeben, der für mehrere Monate auf einer Fregatte eingesetzt war. Die angesetzten Aufwendungen im Rahmen der Auswärtstätigkeit sind nach Meinung des Gerichts auch hinsichtlich eines Telefonats mit einer maximalen Gesprächsdauer von 15 Minuten pro Woche ansetzbar.

 

Ferienjobs für Schüler

Firmen, die arbeitswillige Schüler bzw. Jugendliche beschäftigen möchten, müssen sich mit den Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und der Kinderarbeitsschutzverordnung auseinandersetzen. So dürfen Kinder über 13 Jahre mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr bis maximal 2 Stunden täglich leichte Tätigkeiten ausüben. In landwirtschaftlichen Familienbetrieben ist ausnahmsweise eine Beschäftigung von maximal 3 Stunden täglich erlaubt. Eine Ausnahmeregelung gilt während der Schulferien: So dürfen Jugendliche während dieser Zeit für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr, pro Tag 8 Stunden bzw. pro Woche 40 Stunden beschäftigt werden. In der Landwirtschaft ist während der Erntezeit für Jugendliche über 16 Jahre eine Beschäftigung von bis zu 9 Stunden täglich, jedoch nicht mehr als 85 Stunden in der Doppelwoche erlaubt.
HINWEIS:
Arbeitsverhältnisse mit Kindern unter 15 Jahren werden steuerrechtlich nicht anerkannt.

 

15.06.2010

Akteneinsicht bei Schwarzarbeitkontrolle

Findet beim Besitzer eines Einfamilienhauses, an dem Sanierungsarbeiten durchgeführt werden, aufgrund eines telefonischen Hinweises eine Prüfung durch die Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit statt, hat der Besitzer kein Recht auf Akteneinsicht.
Ihm steht nach Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 25.11.2009 lediglich eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über sein Akteneinsichtsgesuch zu. Die Behörde hat hierbei das grundsätzliche Offenbarungsverbot bezüglich der Identität des Anrufers zu beachten.
HINWEIS:
Gegen das Urteil wurde Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH eingelegt.

 

Teilnahme am Schulunterricht als Berufsausbildung
Zu den Voraussetzungen der Berufsausbildung gehört auch die Teilnahme am Schulunterricht zur Erfüllung der Schulpflicht. Dies gilt nach aktuellem Urteil des BFH vom 28.04.2010 auch dann, wenn der Umfang des danach zu besuchenden Unterrichts zehn oder weniger Wochenstunden umfasst. Im Urteilsfall besuchte das Kind die Jungarbeiterklasse einer Staatlichen Berufsschule; die Unterrichtszeit betrug acht (Schul-) Stunden pro Woche. Im Anschluss begann er mit einer berufsvorbereitenden Maßnahme. Der BFH sieht eine besuchte Unterrichtszeit von acht Schulstunden die Woche für ausreichend an, um die Voraussetzung der Berufsausbildung steuerlich erreichen zu können.

Beiträge für eine Direktversicherung

Beiträge zur Direktversicherung können nur dann in die Durchschnittsberechnung einbezogen werden, wenn ein gemeinsamer Versicherungsvertrag vorliegt. Direktversicherungen, die nach einem Wechsel des Arbeitsgebers beim neuen Arbeitgeber als Einzelversicherungen fortgeführt werden, erfüllen diese Voraussetzung nicht (Urteil des BFH vom 11.03.2010). Im Urteilsfall wurde für mehrere Arbeitnehmer des Arbeitgebers eine Direktversicherung in Form einer Gruppenlebensversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen. Für weitere Mitarbeiter bestanden daneben jeweils noch Einzelversicherungsverträge bei zwei weiteren Versicherungsunternehmen. Diese wurden nach dem Wechsel des Arbeitgebers als Einzelversicherungsverträge beim neuen Arbeitgeber fortgeführt.
HINWEIS:
Die Lohnsteuerpauschalierung war im Urteilsfall nicht möglich, da bei der Durchschnittsberechnung die Beiträge zu den Einzeldirektversicherungen nicht einzubeziehen sind. 

 

09.06.2010

Abgeltungsteuer: Musterverfahren
Der Bund der Steuerzahler unterstützt ein Musterverfahren gegen die Abschaffung des Werbungskostenabzugs bei Kapitalerträgen. Seit Einführung der Abgeltungsteuer können Werbungskosten, die im Zusammenhang mit Kapitalanlagen entstehen, nicht mehr gesondert geltend gemacht werden. Diese sind vielmehr mit dem Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 EUR/1.602 EUR pro Jahr abgegolten. Konto- und Depotgebühren sowie Verwaltungsgebühren aber auch Schuldzinsen sind nicht mehr abzugsfähig. Ob diese Ungleichbehandlung im Vergleich mit anderen Einnahmearten gegen den Gleichheitssatz verstößt, soll nun ein Musterverfahren überprüfen.
HINWEIS:
Die Sprungklage wurde beim FG Münster erhoben, Az.: 6 K 1847/10 E.

 

Mitgliedschaft im Golfclub

Werden vom Arbeitgeber für die Arbeitnehmer Beiträge für einen Golfclub übernommen, stellt die Übernahme grundsätzlich steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Dies ist auch der Fall, wenn die Mitgliedschaft dazu dienen soll, Mandanten zu werben (FG Niedersachsen vom 25.06.2009, veröff. am 26.05.2010). Es würde nur dann kein Arbeitslohn vorliegen, wenn eine Zuwendung des Arbeitgebers in ganz überwiegend eigenem Interesse getätigt wird. Im Urteilsfall übernahm eine Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH die Aufnahmegebühr und den Jahresbeitrag für einen Golfclub, dem der Geschäftsführer beigetreten war. Der Beitritt sei auf Weisung des Arbeitgebers passiert, um im Golfclub Mandanten zu werben. Das Gericht verwies auf Entscheidungen des BFH, wonach ein überwiegend betriebliches Interesse nur dann vorliegen kann, wenn der Beitritt zum Verein mit Nachteilen für den Arbeitnehmer verbunden wäre. 

 

01.06.2010

Übernahme von Kurkosten

Nach Urteil des BFH vom 11.03.2010 ist die Übernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber grundsätzlich als Arbeitslohn zu werten. Bei einer einheitlich zu beurteilenden Sachzuwendung an Arbeitnehmer scheidet zudem eine Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendung in betrieblichem Eigeninteresse aus. Damit ließ das Gericht im vorliegenden Urteilsfall nicht zu, dass eine gemischte Veranlassung der Zuwendung zumindest teilweise lohnsteuerfrei zugewendet werden kann.

 

Erwerbsminderungsrenten steuerpflichtig
Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen, wie reguläre gesetzliche Altersrenten, dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung und sind daher grundsätzlich in voller Höhe steuerpflichtig (FG Münster vom 24.03.2010, Revision zugelassen). Im Streitfall bezog der Kläger eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung, und zwar längstens bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres. Das Finanzamt erfasste die Renteneinnahmen ab 2005 mit einem Besteuerungsanteil von 50 %. Strittig war, ob die Erwerbsminderungsrente als sog. abgekürzte Leibrente lediglich mit dem Antragsanteil zu besteuern wäre (im Streitfall 22 %).
HINWEIS:
Ob die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und solchen aus privaten Leibrentenversicherungen verfassungskonform ist, wird derzeit bereits vom BFH geprüft (Az.: XR 19/09 und XR 54/09).

 

Verkauf Domain steuerfrei

Nach einer Pressemitteilung des FG Köln vom 17. Mai 2010 unterliegt der Erlös aus dem Verkauf einer Internet-Domain nicht der Einkommensteuer, wenn der Verkauf außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist erfolgt und der Verkäufer nicht gewerblich handelt. Einnahmen werden nur dann mit Einkommensteuer belastet, wenn sie unter einer der sieben Einkunftsarten des EStG fallen. Der Verkauf der Internet-Domain wurde im Urteilsfall nicht als sonstige Leistung angesehen und der Verkauf war zudem außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist erfolgt.
HINWEIS:
Es wurde Revision zum BFH zugelassen, da der BFH bisher noch nicht entschieden hat, ob der Verkauf einer Domain als sonstige Leistung steuerbar ist.
  

 

25.05.2010

Entscheidungen der SozVers.-Träger

Entscheidungen des Sozialversicherungsträgers über die Sozialversicherungspflicht eines Arbeitnehmers müssen im Besteuerungsverfahren beachtet werden, soweit sie nicht offensichtlich rechtswidrig sind (BFH vom 21.01.2010, veröff. am 12.05.2010). Im Urteilsfall ging es um die Feststellung der Sozialversicherungspflicht eines Geschäftsführers mit Beteiligung am Stammkapital. Die Landesversicherungsanstalt stufte die Geschäftsführungstätigkeit als selbständige Tätigkeit und damit als nicht sozialversicherungspflichtig ein. Trotzdem wurden Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge an den Sozialversicherungsträger abgeführt, die als steuerfreie Zahlungen behandelt wurden. In einer Lohnsteueraußenprüfung kam die Finanzverwaltung zum Ergebnis, dass die gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung mangels sozialversicherungsrechtlicher Verpflichtung als steuerfreier Arbeitslohn einzustufen sind. Der BFH führt aus, dass die Entscheidung der Sozialversicherungsträger insofern eine Bindungswirkung entfaltet.

 

Neues zum Solidaritätszuschlag
Sämtliche Festsetzungen des Solidaritätszuschlags für die Veranlagungszeiträume ab 2005 sind hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit vorläufig vorzunehmen (BMF-Schreiben vom 07.12.2009). Sollte bei Steuerpflichtigen in diesen Fällen im Anschluss an eine Entscheidung des BVerfG aufgrund einer Aufhebung der Festsetzung des Solidaritätszuschlags eine Erstattung vorzunehmen sein, wird auf Antrag des Steuerpflichtigen ebenfalls der Solidaritätszuschlag erstattet, der auf die mit abgeltender Wirkung erhobene Kapitalertragssteuer entfallen ist. Ein Antrag auf Veranlagung ist nach dem BMF-Schreiben vom 23.04.2010 insoweit keine Voraussetzung. Sofern keine Einkommensteuererklärung abgegeben wurde, ist der Antrag auf Erstattung nur innerhalb der Festsetzungsverjährung zulässig.

Lebenspartner gleichgestellt

Der vom Bundeskabinett am 19.05. beschlossene Entwurf des Jahressteuergesetzes 2010 sieht im Bereich der Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer eine völlige Gleichbehandlung von Lebenspartnern und Ehegatten vor. Damit werden Lebenspartner bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer künftig mit derselben Steuerklasse besteuert wie Ehegatten.
Bei Grundstücksübertragungen zwischen Lebenspartnern führt die Gleichstellung dazu, dass wie bislang bei Ehegatten in Zukunft keine Grunderwerbsteuer mehr anfällt. Wichtige verfassungswidrige Ungleichbehandlungen von Lebenspartnerschaften werden so nach Auffassung der Bundesregierung beseitigt.
HINWEIS:
Die angekündigte Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft im Einkommensteuerrecht wurde im Rahmen des Regierungsentwurfs bisher nicht berücksichtigt.

 

23.05.2010

Service der deutschen Rentenversicherung

Anträge auf Leistungen der Rentenversicherung können jetzt auch online gestellt werden. Die Online-Antragstellung ist über die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung möglich. Der ausgefüllte Antrag wird auf sicherem Weg elektronisch an die Deutsche Rentenversicherung versandt und dort bearbeitet. Ähnlich wie beim Verfahren Elster der Finanzämter muss zusätzlich ein Unterschriftenblatt per Post an den zuständigen Rentenversicherungsträger gesandt werden.
HINWEIS:
Wird eine Signaturchipkarte mit elektronischer Unterschrift verwendet, entfällt dieser Schritt.

Entfernungspauschale: Verkehrsunfall
Das FG Nürnberg hat entschieden, dass die Aufwendungen infolge eines Verkehrsunfalls neben der Entfernungspauschale nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden können (FG Nürnberg vom 04.03.2010). Das aktuelle Urteil widerspricht damit der Richtlinienregelung, wonach der Verkehrsunfall auf der Fahrt zur Arbeit grundsätzlich als Werbungskosten neben der Entfernungspauschale berücksichtigt werden kann. Das Gericht führt aus, dass die Aufwendungen nicht als Werbungskosten angesetzt werden können, da sämtliche Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch die in Anspruch genommene Entfernungspauschale abgegolten werden.
HINWEIS:
Gegen die Anwendung des Urteils sollte Einspruch eingelegt und auf die Aussagen der Lohnsteuerrichtlinien (H 9.10 (Unfallschäden) LStH 2010) verwiesen werden.

 

11.05.2010

Besonderes Kirchgeld
In allen Bundesländern haben die Kirchen mit Ausnahme einiger Gemeinden und Bistümer die gesetzlich abgesicherte Möglichkeit geschaffen, den kirchensteuerpflichtigen Ehegatten auch ohne eigene Einkünfte über das besondere Kirchgeld zur Kasse zu bitten. Dies greift dann, wenn der Hauptverdiener nicht kirchensteuerpflichtig ist, während der andere Ehegatte keine oder nur sehr niedrige Einkünfte hat. Das Finanzamt setzt das besondere Kirchgeld im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung auf der Grundlage des gemeinsam zu versteuernden Einkommens für den kirchensteuerpflichtigen Ehegatten fest. Diesbezüglich ist eine Verfassungsbeschwerde mit dem Az. 2 BvR 591/06 anhängig, auf die man sich im Einspruchsverfahren berufen kann.
HINWEIS:
Der Einspruch gegen den Kirchensteuerbescheid ist bei der zuständigen Kirchensteuerstelle einzulegen.

 

Schadenersatz des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Beschäftigten nach Urteil des BAG vom 04.05.2010 die vertragliche Nebenpflicht, keine falschen Auskünfte zu erteilen. Entsteht dem Arbeitnehmer durch eine schuldhaft erteilte Auskunft ein Schaden, kann der Arbeitgeber zum Schadenersatz verpflichtet sein. Im Streitfall hatte das beklagte Bundesland einem Angestellten den sogenannten Bewährungsaufstieg in eine höhere Vergütungsgruppe versagt. Die Vorgesetzten hatten ihm einige Jahre zuvor auf ausdrücklich Frage im Vorfeld eines Altersteilzeitarbeitsvertrages im Blockmodell mitgeteilt, die Altersteilzeitarbeit führe in der Freistellungsphase nicht zur Verlängerung von Aufstiegszeiträumen. 

 

05.05.2010

Handwerkerleistungen

Die Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Handwerkerleistungen muss auch dann gewährt werden, wenn die Handwerkerleistungen im abgekürzten Zahlungsweg vom Konto eines Dritten (z. B. Eltern des Steuerpflichten) beglichen werden. Die für die Steuerermäßigung vorgeschriebene Erfordernis unbarer Zahlungsvorgänge geht nach Meinung des FG Sachsen nicht soweit, dass das Geld zwingend vom Konto des Steuerpflichtigen selbst überwiesen sein muss (Urteil vom 18.09.2009).

 

Gleichbehandlung von Lebenspartnerschaften
In einkommensteuerlicher Hinsicht werden gleichgeschlechtliche Partner nicht wie Ehegatten behandelt. Das bedeutet, dass ihnen insbesondere die Zusammenveranlagung und das Splittingverfahren verwehrt sind. Beim Bundesverfassungsgericht sind derzeit in dieser Frage Verfahren anhängig (Az. 2 BvR 909/06 und 2 BvR 288/07). Außerdem ist hinsichtlich der höheren Belastung von Lebenspartnern bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig (Az. 1 BvR 611/07 und 1 BvR 2464/07). Es ist somit zu prüfen, ob gegen entsprechende Steuerbescheide Einspruch eingelegt und das Ruhen des Verfahrens beantragt werden soll.

 

Fahrtkostenzuschüsse und Sonderzahlungen

Voraussetzung für die Lohnsteuerpauschalierung von Fahrtkostenzuschüssen in Höhe von 15 % ist, dass derartige Zuschüsse zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Entgegen der Finanzverwaltung hat der Bundesfinanzhof nun entschieden, dass eine Pauschalversteuerung von Fahrtkostenzuschüssen dann möglich ist, wenn die Zuschüsse unter Anrechnung auf freiwillige Sonderzahlungen erfolgen. Danach lassen sich freiwillige Lohnzahlungen als nicht geschuldeter Arbeitslohn in pauschal versteuerte Zuschüsse umwandeln. Dies gilt allerdings nicht für Sonderzahlungen, auf die der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat. Derartige Sonderzahlungen werden aufgrund arbeitsrechtlicher dauernder Übung geschuldet. 

 

27.04.2010

Private Nutzung Dienstfahrzeug

Nach der Rechtsprechung spricht aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung der Beweis des ersten Anscheins für eine auch private Nutzung des Dienstwagens. Der Anscheinsbeweis kann durch den Gegenbeweis entkräftet werden. Hierbei genügt es, dass ein Sachverhalt dargelegt wird, der die ernstliche Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs ergibt. Stehen einem Steuerpflichtigen und seiner Familie ausreichend private Fahrzeuge zur Verfügung und sind daneben keine anderen Führerscheininhaber vorhanden, kann nach Auffassung des FG Niedersachsen in seinem rechtskräftigen Urteil vom 29.08.2009 (veröffentlicht am 17.03.2010) von einer zumindest nahezu ausschließlich beruflichen Nutzung ausgegangen werden. Diese Frage ist jedoch aufgrund einer umfassenden Beweiswürdigung im Einzelfall zu beantworten.

 

Einsatzwechseltätigkeit
Die Fahrten einer District-Managerin, die innerhalb eines ihr zugewiesenen Bezirks Filialen einer Einzelhandelskette betreut, stellen nach dem Urteil des FG München vom 18.08.2009 keine Einsatzwechseltätigkeit dar. Es handelt sich vielmehr um regelmäßige Arbeitsstätten, bei denen nur die Entfernungspauschale geltend gemacht werden darf. Zudem sind Mehraufwendungen für Verpflegung nicht ansetzbar.
HINWEIS:
Gegen das Urteil wurde Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH eingelegt (VI B 129/09).

 

Fristen zur Abgabe der Steuerklärungen

Die allgemeine Frist zur Abgabe der Steuererklärungen für das Jahr 2009 endet am 31.05.2010. Diese Frist verlängert sich bis zum 31.12.2010, wenn die Erklärungen im Rahmen der Steuerberatung gefertigt werden. Nur in begründeten Einzelfällen kann die Frist bis zum 28.02.2011 verlängert werden; eine weitergehende Fristverlängerung kommt grundsätzlich nicht in Betracht. Bei Land- und Forstwirten (abweichendes Wirtschaftsjahr) tritt anstelle des 31.12.2010 der 31.03.2011, bzw. an die des 28.02.2011 der 31.05.2011.
HINWEIS:
Die Finanzverwaltung kann in Einzelfällen jedoch bereits früher eine Anforderung der Steuererklärungen vornehmen.
 

 

21.04.2010

Datenübermittlung ELStAM

Im BMF-Schreiben vom 13.04.2010 bestimmt die Finanzverwaltung Übermittlungstermine und Einzelheiten des Übermittlungsverfahrens. Die Meldebehörden haben als örtliche Landesfinanzbehörden die Daten an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Dies erfolgt in einem zweistufigen Verfahren; zunächst durch eine erste Datenübermittlung im Mai 2010. Für die weitere Datenübermittlung ist voraussichtlich der 01. November 2010 geplant. Dies wird jedoch in einem weiteren BMF-Schreiben nochmals erläutert. Für jeden in der Datenübermittlung benannten Steuerpflichtigen ist neben der Identifikationsnummer der Tag der Geburt zu übermitteln.

 

Schädliches Vermögen bei Unterhalt
Mit Urteil vom 11.02.2010 hat der BFH entschieden, wie das Vermögen des Unterhaltsempfängers berechnet wird, das dem Abzug als außergewöhnliche Belastung entgegenstehen kann. Der BFH geht in seinem Urteil davon aus, dass ein Vermögen der unterstützten Person von bis zu 15.500 EUR unschädlich sei. Das Vermögen des Unterstützten wird ermittelt, indem für alle Vermögensgegenstände der gemeine Wert nach dem Bewertungsgesetz angesetzt wird. Der gemeine Wert unbebauter Grundstücke ermittelt sich jedoch in erster Linie aus Verkäufen vergleichbarer Nachbargrundstücke und nicht nach den Bodenrichtwerten. Sofern dies nicht zum gewünschten Ergebnis führt, ist erst nachrangig auf die Bodenrichtwerte zurückzugreifen. Außerdem müssten Belastungen und nachhaltige Verwertungshindernisse mindernd berücksichtigt werden.

 

Abzug von Steuerberatungskosten

Nach dem Urteil des BFH vom 04.02.2010 können nicht einkünftebezogene Steuerberatungskosten nicht mehr abgezogen werden. Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung mindern weder die Einkünfte noch das Einkommen. Der BFH bestätigte, dass der Gesetzgeber nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet war, den Abzug von Steuerberatungskosten diesbezüglich zuzulassen. Die Neuregelung verletzt nach Aussage des BFH weder das Nettoprinzip noch den Gleichheitssatz. Ein Abzug ist auch im Hinblick auf die Kompliziertheit des Steuerrechts verfassungsrechtlich nicht geboten.

 

13.04.2010

Handwerkerleistung: Anwendungszeitpunkt

Der Anwendungszeitpunkt des verdoppelten Förderungshöchstbetrags für Handwerkerleistungen ist weiterhin umstritten. Zwischenzeitlich wurde Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH eingelegt (Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.01.2010). Der Rechtstreit geht darauf zurück, dass der Höchstbetrag der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen auf bisher 600 EUR mit einer im Jahre 2008 durchgeführten Gesetzesänderung ab 2009 auf 1.200 EUR verdoppelt wurde. Streitig war, ob die Gesetzesfassungen ggf. so verstanden werden können, dass der höhere Betrag von 1.200 EUR bereits für das Jahr 2008 zur Anwendung kommen muss. Die Nichtzulassungsbeschwerde wird beim BFH unter dem Az. VI B 37/10 geführt.

 

Steuerliche Förderung der Altersversorgung
Aufgrund verschiedener Gesetzesänderungen wurde das BMF-Schreiben vom Januar 2009 zur steuerlichen Förderung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge überarbeitet (BMF-Schreiben vom 31.03.2010). Mit dem Gesetz über den Versorgungsausgleich wurden die Vorschriften zum Versorgungsausgleich grundlegend geändert. Deshalb wurden im aktuellen BMF-Schreiben daher insbesondere die Besonderheiten beim neuen Versorgungsausgleich aufgenommen. Zwischenzeitlich hat der BFH zur Anwendung der sogenannten Öffnungsklausel eine Entscheidung getroffen (BFH vom 19.01.2010, veröffentlicht am 31.03.2010). Im Unterschied zur Auffassung der Finanzverwaltung kommt es bei der Anwendung der sogenannten Eröffnungsklausel nicht darauf an, in welchen Jahren die Zahlungen erfolgt sind. Entscheidend ist vielmehr, für welche Jahre die Beiträge geleistet wurden.

 

Solidaritätszuschlag für 2007

Das FG Köln hat entschieden, dass der Solidaritätszuschlag auch im 13. Jahr (2007) seiner Erhebung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Das Gericht führte in seinem Urteil vom 14.01.2010, veröffentlicht am 01.04.2010, aus, dass der Solidaritätszuschlag per Gesetz verfassungsgemäß zustande gekommen ist. Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe, für die eine zeitliche Befristung nicht erforderlich ist. 

 

06.04.2010

Übernahme von Studiengebühren

Übernimmt der Arbeitgeber aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung die Studiengebühren eines Mitarbeiters, stellt die Übernahme der Studienkosten unter bestimmten Voraussetzungen keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Dies gilt neuerdings auch für die Sozialversicherung. Steuer- und sozialversicherungsfrei ist die Übernahme der angefallenen Studiengebühren für einen Mitarbeiter u. a. dann, wenn sich der Arbeitnehmer verpflichtet hat, die Studiengebühren zurückzuzahlen, wenn er freiwillig innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung des Studiums kündigt.

 

Progressionsvorbehalt – Kurzarbeitergeld
Die durch die Kurzarbeit verursachten Lohneinbußen werden durch das Kurzarbeitergeld abgemildert. Es beträgt grundsätzlich 60 % der Nettolohneinbuße; lebt ein Kind im Haushalt, werden 67 % gezahlt. Das Kurzarbeitergeld ist zwar lohnsteuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Der Steuersatz für das übrige zu versteuernde Einkommen wird so angehoben, was regelmäßig zu Einkommensteuernachzahlungen bzw. geringeren Steuererstattungen führt.
HINWEIS:
Zu beachten ist, dass Arbeitnehmer, die dem Progressionsvorbehalt unterliegende Leistungen von mehr als 410 EUR im Kalenderjahr bezogen haben, verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
 
30.03.2010

Beerdigungskosten als dauernde Last
Hat sich der Vermögensübernehmer gegenüber den Übergebern verpflichtet, die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung zu tragen, so sind die dadurch nach dem Tod des Letztverstorbenen entstandenen angemessenen Aufwendungen als dauernde Last abziehbar. Der Vermögensübernehmer muss sich zur Übernahme der Beerdigungskosten in einem Vermögensübergabevertrag verpflichtet haben. Dies gilt nach Urteil des BFH vom 19.01.2010 auch dann, soweit nicht der Vermögensübernehmer, sondern ein Dritter Erbe geworden ist.

Jahresmeldungen bis zum 15.04.2010

Für alle Arbeitnehmer, die über den Jahreswechsel hinaus beschäftigt werden, müssen Arbeitgeber Jahresmeldungen über die sozialversicherungspflichtigen Entgelte an die Krankenkassen übermitteln. Die Meldungen für das Jahr 2009 sind spätestens bis zum 15.04.2010 vorzunehmen. Die Meldungen sind zwingend elektronisch an die Krankenkassen zu übertragen und müssen auch für geringfügig Beschäftigte an die Minijobzentrale übermittelt werden. Auf der Jahresmeldung sind insbesondere das Arbeitsentgelt 2009 sowie der Zeitraum der Beschäftigung im Jahr 2009 anzugeben.
HINWEIS:
Bei geringfügiger Beschäftigung in Privathaushalten gilt ein vereinfachtes Meldeverfahren im Rahmen des Haushaltschecks (bis 400 EUR monatlich).

 

23.03.2010

Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung

Die deutsche Rentenversicherung weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass die Frist zur Entrichtung rückwirkender freiwilliger Beiträge für das Jahr 2009 am 31. März abläuft. Die Beiträge können beispielsweise wichtig sein, um den Versicherungsschutz für eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten oder die Wartezeit für eine Altersrente zu erfüllen. Vom monatlichen Mindestbeitrag von 79,60 EUR bis zum Höchstbetrag von 1.074,60 EUR können die Beiträge in jeder beliebigen Höhe gezahlt werden.
HINWEIS:
Auf dem Überweisungsauftrag muss neben der Versicherungsnummer, dem Namen und Vornamen unbedingt auch der Zeitraum angegeben werden, für den die Beiträge gelten sollen.

Private Krankenversicherung überdenken

Die neuen Spielregeln beim Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge erfordern ein Umdenken bei Beitragsrückerstattung und Selbstbehalt. Künftig muss der privat krankenversicherte Steuerzahler genau prüfen, ob sich eine Beitragsrückerstattung im Umfang wie bisher lohnt oder ob besser bei Arztrechnungen und Rezepten auf die Erstattung vom Versicherer verzichtet werden soll. Seit dem 01.01.2010 sind die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung in einem weitaus größeren Umfang als bisher als Sonderausgaben absetzbar. Beitragsrückerstattungen mindern diesen Steuerabzug wieder. Ein hoher Selbstbehalt sollte ebenfalls überdacht werden, denn nur die tatsächlich gezahlten Prämien wirken sich beim Sonderausgabenabzug aus.
HINWEIS:
Die selbstgetragenen Aufwendungen im Krankheitsfalle stellen außergewöhnliche Belastungen dar, die jedoch nur nach Abzug der zumutbaren Belastung zur Auswirkung kommen.

400 EUR-Jobber: Pflichten für Arbeitgeber

Bei mehreren parallel ausgeübten Minijobs kann durch Überschreiten der monatlichen Entgeltgrenze von 400 EUR Versicherungspflicht eintreten. Um die versicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung richtig durchführen zu können, sollte der Arbeitgeber daher bei Beginn einer Beschäftigung nachfragen, ob der Arbeitnehmer bereits bei anderen Arbeitgebern geringfügig oder versicherungspflichtig beschäftigt ist. Um dieses später verbindlich nachweisen zu können, empfiehlt es sich, einen Personalfragebogen für geringfügig Beschäftigte auszufüllen und vom Arbeitnehmer unterschreiben zu lassen. Diese Unterlagen müssen zu den Entgeltunterlagen genommen werden. Ein derartiger Personalfragebogen ist z. B. auch im Internet bei der Minijobzentrale im Download-Center erhältlich (www.minijobzentrale.de).

 

17.03.2010

Aufwendungen für ein Erststudium

Zwischenzeitlich ist ein neues Musterverfahren vor dem FG Münster (Az.: 11 K 4489/09 F) anhängig. Es soll geklärt werden, ob die Kosten für ein typisches Erststudium an den Anschluss an das Abitur, dem Wehrdienst usw. als Werbungskosten einzuordnen sind. Die Klägerin hatte ein duales Studium an einer Fachhochschule aufgenommen und wollte die Aufwendungen für das Studium als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen, wobei das Finanzamt nur Werbungskosten in Höhe von 4.000 EUR ansetzte. Nachdem der BFH bereits in zwei Urteilen festgestellt hat, dass die Kosten für ein Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung Werbungskosten  sind, sollen Betroffene gegen ihren Steuerbescheid unter Hinweis auf den Musterbescheid Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen.

Kürzung des Frühstücks ab 2010

Im aktuellen BMF-Schreiben hat die Finanzverwaltung ermöglicht, dass weiterhin das enthaltene Frühstück in der Übernachtungsrechnung mit 4,80 EUR gekürzt werden darf. Sofern der Arbeitgeber die Übernachtung inkl. Frühstück bestellt, spielt es für die Anwendung des pauschalen Abzugs in Höhe von 4,80 EUR keine Rolle, ob das Frühstück gesondert ausgewiesen oder inkl. dem Übernachtungspreis vorliegt. In diesem Fall kann auch der Sachbezugswert mit derzeit 1,57 EUR angesetzt werden. Hat der Arbeitnehmer die Übernachtung jedoch selbst bestellt, ist die Anwendung des pauschalen Abzugs mit 4,80 EUR ausgeschlossen, sofern das Frühstück gesondert vom Übernachtungspreis ausgewiesen wurde. 

 

10.03.2010

Arbeit im Ausland: Rente?

Die deutsche Rentenversicherung Bund empfiehlt, bei Arbeitnehmern die im Ausland tätig sind, ein Beratungsgespräch hinsichtlich der Rentenabsicherung durch den Umzug ins Ausland zu führen. Hierbei kommt es darauf an, in welchem Land zukünftig gearbeitet wird. Handelt es sich um einen Staat, für den das europäische Gemeinschaftsrecht gilt oder um einen Staat, mit dem ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde, so richtet sich die Versicherungspflicht grundsätzlich nach den Vorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. In den betreffenden Verordnungen und Abkommen sind jedoch auch Ausnahmen enthalten. Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber in Deutschland zeitlich befristet ins Ausland geschickt, besteht seither Versicherungspflicht nach deutschem Recht. Daher entstehen in diesem Fall trotz Beschäftigung im Ausland deutsche Versicherungszeiten. Sofern in einem anderen Staat Beschäftigungen aufgenommen werden und keine Entsendung durch den Arbeitgeber aus Deutschland vorliegt, werden grundsätzlich keine Leistungsansprüche erwirkt. In diesem Fall sollte geklärt werden, ob ggf. freiwillige Beiträge sinnvoll sind.

 

ELENA verfassungswidrig?

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 02.03.2010 zur Vorratsdatenspeicherung im Rahmen der Telekommunikationsüberwachung verstärkt die verfassungsrechtlichen Zweifel am Verfahren zum elektronischen Entgeltnachweis (ELENA). Arbeitgeber müssen ab 2010 umfangreiche Datensätze an eine zentrale Speicherstelle übermitteln, hierzu gehören sowohl die Stammdaten der Arbeitnehmer und das gezahlte Entgelt, als auch persönliche Angaben wie Fehlzeiten oder Details einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich den Grundsatz der Datensparsamkeit betont. Eine umfangreiche Datenspeicherung auf „Vorrat“ kann nur bei der Verfolgung von schwerwiegenden Straftaten in Frage kommen. 

 

03.03.2010

Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung

Sofern ein Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen wurde (§ 164 AO), ist das Finanzamt berechtigt, diesen innerhalb der Verjährungsfristen uneingeschränkt zu ändern. Sofern eine Betriebsprüfung stattgefunden hat, muss nach den Vorgaben der Abgabenordnung der Vorbehalt aufgehoben werden. Vergisst das Finanzamt die Aufhebung, kann nach Meinung des BFH der weiterhin unter Vorbehalt stehende Bescheid noch in vollem Umfang geändert werden.

 

Werbungskosten bei Kapitaleinkünften

Die OFD Münster regelt mit Verfügung vom 26.01.2010, ob und wie Aufwendungen für Depotgebühren und andere im Zusammenhang mit der Konto- und Depotführung zu berücksichtigen sind. Ab 01.01.2009 sind Werbungskosten nur noch pauschal in Höhe des Sparer-Pauschbetrages zu berücksichtigen. Sofern Aufwendungen erst nach dem 10-Tage-Zeitraum den Konten belastet werden, wird die Annahme des Zuflusses bis zum 31.01.2009 verlängert. Damit können die Aufwendungen noch dem Veranlassungszeitraum 2008 zugeordnet werden. Die Vereinfachungsregelung gilt jedoch nur für regelmäßig wiederkehrende Leistungen die im Zeitraum vom 01.01.2009 bis zum 31.01.2009 geleistet wurden.   

 

24.02.2010

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Die Finanzverwaltung hat am 15.02.2010 ein neues Schreiben zum Thema haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen erstellt und hier die Anwendungsregelungen an die Gesetzesänderungen zum 01.01.2009 angepasst. Es enthält unter anderem eine beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Hingewiesen wird unter anderem auf die Anwendung der neuen Höchstbeträge (Leistung des Handwerkers ab 2009 erforderlich). Ebenso wird ausgeführt, dass eine prozentuale Aufteilung der Arbeitsleistung in einer Gesamtrechnung ausreichend ist. Umfangreiche Beispiele zur Berechnung beim Ansatz von Pflegeaufwendungen sind ebenfalls enthalten. So wird z. B. darauf hingewiesen, dass das erhaltene Pflegegeld nicht bei den haushaltsnahen Dienstleistungen zur Kürzung führt. Allerdings kürzen Sachleistungen für Pflege nach dem SGB die geltend gemachten Aufwendungen.

 

Abwälzung von Pauschalsteuern

Nach der Entgeltbescheinigungsrichtlinie muss ab 2010 die Lohnsteuer, die auf den Arbeitnehmer abgewälzt wird, das Gesamt-Brutto mindern. Die bisherige Behandlung der abgewälzten Pauschalsteuer als Netto-Abzug ist nicht mehr zulässig. Nun sind Pauschalsteuern im Bruttoteil der Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge als steuer- und sozialversicherungsfreie Lohnart, die ins Gesamt-Brutto einfließt, auszuweisen.
HINWEIS:
Betroffen sind Pauschalsteuern aus betrieblicher Altersvorsorge, geringfügiger Beschäftigung, Erholungsbeihilfen, Fahrtkosten, ZVK und VBLU im Öffentlichen Dienst.

 

16.02.2010

Auswärtstätigkeit bei Leiharbeit

Nach dem Urteil des BFH wird die betriebliche Einrichtung eines Kunden keine regelmäßige Arbeitsstätte, selbst wenn der Arbeitnehmer längerfristig tätig wird. Damit können die tatsächlichen Fahrtkosten geltend gemacht werden. Die Finanzverwaltung akzeptiert diese Rechtsprechung auch bei Arbeitnehmer bei einer Zeitarbeitsfirma, die ohne Befristung beim Entleiher tätig sind. Der Reisekostenansatz gilt jedoch nicht, wenn der Arbeitnehmer von der Zeitarbeitsfirma für die gesamte Dauer seines Arbeitsverhältnisses zum Verleiher dem Entleiher entlassen wird oder mit dem Ziel der späteren Anstellung beim Entleiher eingestellt wird.

Überprüfung der Rentenempfänger
Anhand der Steueridentifikationsnummer wurden seit 01.10.2009 von der Deutschen Rentenversicherung Bund alle bezogenen Leistungen des jeweiligen Rentenempfängers an die Finanzverwaltung übermittelt. Diese zusammengeführten Daten sollen nun im ersten Quartal 2010 an die Rechenzentren der jeweiligen Länderfinanzverwaltungen  versendet werden. Anschließend werden die entsprechenden Informationen an die zuständigen Finanzämter weitergeleitet, die ihrerseits die betreffenden Rentner anschreiben. Im Brief vom Finanzamt werden die Rentenempfänger aufgefordert, die Abweichungen zu erklären oder Einkommensteuererklärungen abzugeben. Rentenempfänger sollten die verbleibende Zeit nutzen und ihre Steuererklärungspflichten überprüfen und gegebenenfalls die entsprechenden Erklärungen, bevor sie dazu aufgefordert werden, einreichen.  

09.02.2010
Kindergeld zählt zum Einkommen der Eltern
Das an die Eltern ausgezahlte Kindergeld zählt bei sozialrechtlichen Belastungsgrenzen zum Einkommen. Sozialrechtlich zählen alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert zum Einkommen, es sei denn sie werden staatlicherseits zweckgebunden gewährt. Weil das Kindergeld nicht zweckgebunden ist, ist nach dem Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 16.12.2009 das Kindergeld ein Teil des Einkommens.

 

Nachbesserungen bei ELENA

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat auf die Kritik von Datenschützern am neuen Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises reagiert und Verbesserungen angekündigt. So sollen Streikzeiten nicht mehr gemeldet werden. Daneben soll der ELENA-Beirat, dem auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Arbeitnehmervertreter angehören, zeitnah alle zu erhebenden Daten auf ihre Notwendigkeit hin überprüfen. Außerdem sollen Arbeitnehmervertreter ein im Sozialgesetzbuch verankertes Anhörungsrecht erhalten, wenn über den Inhalt der zu erhebenden Daten entschieden wird.

 

08.02.2010 

Handelsbedarf bei Anlage KAP
Durch die Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 wurde die Anlage KAP völlig neu gestaltet. Obwohl die Abgeltungsteuer bereits von den Banken einbehalten wird, müssen Steuerzahler in vielen Fällen weiterhin die Anlage KAP mit der Steuererklärung abgeben. Ehepaare füllen dabei auch bei gemeinsamer Steuererklärung erstmals getrennte Anlagen aus. Über die Steuererklärung kann eine Günstigerprüfung durchgeführt werden, die den persönlichen Steuersatz, der weniger als 25 % beträgt, zur Anwendung bringt. Außerdem hat der Steuerzahler die Möglichkeit, die verteilten Freistellungsaufträge oder auch die Verlustverrechnungen in der Steuererklärung nachzuholen. Bei kirchensteuerpflichtigen Kapitalerträgen ist der Steuerbürger verpflichtet, die Kirchensteuer in der Steuererklärung nachzuerklären, soweit er die Bank hierzu nicht bereits beauftragt hatte.

Fahrtkostenzuschüsse mit Weihnachtsgeld verrechnen

Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung kann ein Zuschuss zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn auch unter Anrechnung auf andere freiwillige Sonderzahlungen, wie z. B. Weihnachtsgeld, geleistet werden. Der Begriff des geschuldeten Arbeitslohns bestimmt sich hier ausschließlich nach Maßstäben des Arbeitsrechts (BFH vom 01.10.2009,  veröffentlicht am 27.01.2010). Die Lohnsteuerrichtlinien bestimmen im Zusammenhang mit steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen, dass die Zuschüsse zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt werden müssen. Ausdrücklich festgestellt ist jedoch auch, dass eine zusätzliche Leistung auch dann nicht vorliegt, wenn sie unter Anrechnung auf eine freiwillige Sonderzahlung erbracht wird.
Im Urteilsfall zahlte der Arbeitgeber Fahrtkostenzuschüsse pauschalversteuert aus. Die Arbeitnehmer erhielten unter Anrechnung der Fahrtkostenzuschüsse weniger Weihnachtsgeld. Das Gericht bestätigte die Vorgehensweise des Arbeitgebers.
  

01.02.2010 

Onlineverfahren bei der Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse bietet abgabepflichtigen Unternehmern die Möglichkeit, Ihre Meldung der Künstlersozialabgabe in einem elektronischen Formularcenter online zu erstellen und zu übermitteln (www.kuenstlersozialkasse.de). Alle abgabepflichtigen Verwerter können Ihre Jahresmeldung, die bis zum 31.03. an die Künstlersozialkasse übermittelt werden muss, nun über das Formularcenter schnell und einfach absenden. Aber auch Unternehmer die erstmalig überprüfen lassen wollen, ob sie zur Zahlung der Künstlersozialabgabe verpflichtet sind, finden hier entsprechende Unterlagen.

 

Antragsveranlagung: Antragsfrist
Arbeitnehmer die ausschließlich Arbeitslohn beziehen, müssen nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12.11.2009, veröffentlicht am 20.01.2010, zur Einkommensteuer veranlagt werden. Selbst wenn sie einen Antrag für Veranlagungszeiträume vor 2005 erst nach dem 28.12.2007 stellen, ist die Veranlagung durchzuführen, sofern noch keine Verjährung eingetreten ist. Die inzwischen aufgehobene zweijährige Antragsfrist für die Abgabe der Steuererklärung gilt insoweit nicht fort. Grundsätzlich sind die Abgabefristen (2 Jahre) ab dem Veranlagungszeitraum 2005 weggefallen. Finanzämter müssen Antragsveranlagungen für Jahre vor 2005 auch bearbeiten, wenn über einen Antrag auf Veranlagung zum Stichtag 28.12.2007 (Veröffentlichung der gesetzlichen Neuregelung) noch nicht entschieden wurde. 

 

21.01.2010 

Ehegatten – Arbeitsverhältnis: Direktversicherung

Nach dem Urteil des BFH vom 10.06.2008 ist ein Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten mit einer besonderen Vereinbarung bezüglich der Barlohnumwandlung einer Direktversicherung möglich. Sofern das Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten grundsätzlich steuerlich anzuerkennen ist, kann ein Teil des bis dahin bestehenden angemessenen Lohnanspruchs in einen Direktversicherungsschutz umgewandelt werden. Eine Änderung des Arbeitsverhältnisses ist im Übrigen nicht erforderlich. Die Versicherungsbeiträge sind betrieblich veranlasst und regelmäßig ohne Prüfung einer sogenannten Überversorgung als Betriebsausgabe zu berücksichtigen.  

 

18.01.2010 

Kapitaleinkünfte: Steuerbescheinigungen
Das BMF hat in einem umfangreichen Schreiben zu Umfang und Inhalt der auszustellenden Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge Stellung genommen (Schreiben vom 18.12.2009). Die durch Steuerabzug erhobene Kapitalertragsteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet, soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte entfällt. Eine Anrechnung erfolgt nicht, wenn die erforderliche Steuerbescheinigung nicht eingereicht wurde. Für Kapitalerträge, die dem Steuerabzug unterliegen, sind der Schuldner der Kapitalerträge oder die auszahlende Stelle verpflichtet, auf Verlangen eine Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen, die alle erforderlichen Angaben enthält.
HINWEIS:
Die Verpflichtung besteht unabhängig von der Vornahme eines Steuerabzugs.

Lohnsteuerkarten 2010

Durch das ELSTER-Lohn-II-Verfahren wird die bisher in Papierform erstellte Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Abfrageverfahren abgelöst. Für 2011 werden keine Lohnsteuerkarten in Papierform mehr ausgestellt. Zwischenzeitlich hat jedoch die Finanzverwaltung zur Aussage gebracht, dass sich die Nutzung des elektronischen Verfahrens verzögern wird. Für Arbeitgeber ist es deshalb wichtig zu wissen, dass die Lohnsteuerkarte 2010 eventuell auch für das Jahr 2011 Gültigkeit haben wird. Die Lohnsteuerkarte 2010 darf in keinem Fall vernichtet werden. Scheidet der Arbeitnehmer aus dem aktuellen Dienstverhältnis aus, wird die Lohnsteuerkarte in Papierform nach wie vor an ihn ausgehändigt.

06.01.2010

Insolvenzgeldumlage erhöht

Die Mittel für die Zahlung des Insolvenzgeldes werden durch eine monatliche Umlage von den Arbeitgebern aufgebracht. Im Jahr 2009 hat der Umlagesatz 0,1 % der Bruttolöhne betragen. Der Umlagesatz ab dem 01.01.2010 steigt auf 0,41 % der maßgeblichen Arbeitsentgelte. Die Insolvenzgeldumlage wird monatlich an die Einzugsstelle (Krankenkasse) abgeführt. Grundsätzlich ist die Krankenkasse zuständig, bei der der Mitarbeiter versichert ist. Für die geringfügige Beschäftigung wird die Umlage an die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See abgeführt.
HINWEIS:
Besteht keine Mitgliedschaft bei der Krankenkasse, ist die Umlage an die Einzugsstelle für die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abzuführen.

 

Pauschbeträge für Auslandsreisen

Das BMF hat mit Schreiben vom 17.12.2009 eine Übersicht der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsreisen ab 01.01.2010 veröffentlicht. Bei Reisen vom Inland in das Ausland bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor 24:00 Uhr Ortszeit erreicht hat. Für eintägige Reisen ins Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland in das Inland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend. Die Angaben gelten entsprechend für Geschäftsreisen in das Ausland und doppelte Haushaltsführungen im Ausland.
HINWEIS:
Für den Ansatz von Werbungskosten sind Pauschbeträge für Übernachtungen seit 2008 nicht mehr ansetzbar. Sie dienen nur noch der Lohnabrechnung beim Arbeitgeber.