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Diese Unterlagen benötigen wir für Ihre Steuererklärung 2009

 

EINKOMMEN

 
Elektronische Lohnsteuerbescheinigung
Lohnersatzleistungen
  • Arbeitslosengeld
  • Krankengeld
  • Mutterschaftsgeld
  • Elterngeld

Rentenbezüge (Rentenbescheid)

Dividenden (Steuerbescheinigung)

Zinsabschlag

  • Bankbestätigung
  • Mietkautionskonto
  • Instandhaltungsrücklagen

Vermögensbildung (Anlage VL)

 

FAMILIÄRE SITUATION

 

Heirat im Veranlagungsjahr

  • Heiratsurkunde

Scheidungskosten im Veranlagungsjahr

  • Rechtsanwalts- und Gerichtskosten

Geburt eines Kindes im Veranlagungsjahr

  • Geburtsurkunde

Kind über 18 Jahre

  • Schul- / Studienbescheinigung
  • Lehrvertrag und Steuerkarte des Kindes

 

BERUFLICHE AUFWENDUNGEN

 

  • Fahrtkosten
  • Beiträge zu Berufsverbänden
  • Fachliteratur und Arbeitsmittel
  • Kontoführungsgebühren
  • Einsatzwechseltätigkeit / Verpflegungsmehraufwand ab 8 Std. Abwesenheit
  • Doppelte Haushaltsführung
  • Weiterbildungskosten
  • Arbeitszimmer
  • Computer
  • Kfz-Unfallkosten bei einer Dienstreise
  • Reisekosten
  • Telefonkosten
  • Umzugskosten

 

AUSSERGEWÖHNLICHE BELASTUNGEN

 

  • Körperbehinderung
  • Haushaltshilfe
  • Unterhalt an bedürftige Personen
  • Scheidungskosten
  • Krankheitskosten
  • Beerdigungskosten
  • Pflege einer hilflosen Person
  • Hochwasserschäden
  • Kinderbetreuungskosten (z. B. Kindergarten)

 

SONDERAUSGABEN

 

  • Zusätzliche freiwillige Pflegeversicherung
  • Versicherungen: Leben, Unfall, usw.
  • Spenden
  • Schulgeld für Kinder
  • Unterhalt an geschiedene Ehegatten
  • Verluste aus Vorjahren
  • Renten oder dauernde Lasten
  • Altersvorsorgebeiträge: Riester- oder Rürup-Rente, usw.

 

Weitere Punkte

 

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen

 

Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse im Inland

  • Aufwendungen für geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt - sog. Mini-Jobs -

Steuerermäßigung bei Aufwendungen für die Inanspruchnahme von

  • haushaltsnahen Dienstleistungen im Inland
  • Pflege- und Betreuungskosten im Inland
  • Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs-
    und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen

           Hausstand

Förderung von Wohneigentum (Eigenheimzulage) bei einem selbst genutzten Einfamilienhaus, bei einer selbst genutzten Eigentumswohnung (bei Erwerb / Baugenehmigung vor dem 1.01.2006):

  • Kaufvertrag
  • Meldebescheinigung Umzug

Bei einem vermieteten Objekt können folgende Unterlagen noch zusätzlich zu steuerlichen Entlastungen führen

  • Aufstellung der Handwerkerrechnungen
  • Notar-, Gerichts- und Maklerkosten
  • Disagio und Schuldzinsen
  • Aufstellung Fahrten zur Baustelle
  • Aufstellung Fahrten zur Bank, Notar usw.
  • Rechnungen Fremdhilfe
     
  • Verpflegungsmehraufwendungen z. B. als Binnenschiffer, Kraftfahrer, Beifahrer, usw.
  • Erwerbs- und Einkunftsbezogene Steuerberatungskosten
  • Unfallversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten

 

Weitere Steuertipps für die Steuererklärungen der Jahre 2008 und 2009

 

Kinderbetreuungskosten / Tagesmütter 

 

Soviel können Sie z. B. Ihren Eltern, Großeltern, einem Onkel oder Tante für die Betreuung Ihres Kindes zahlen, ohne dass diese Personen hierdurch steuerliche Nachteile haben, und zwar

 

Zeitaufwand

Pauschalbetrag pro Monat und Kind bei Betreuung 

 pro Tag

5 Tage pro Woche

3 Tage pro Woche

1 Tag pro Woche

8 Stunden

€ 300,00

€ 180,00

€ 60,00

6 Stunden

€ 225,00

€ 135,00

€ 45,00

4 Stunden

€ 150,00

€  90,00

€ 30,00

3 Stunden

€ 112,50

€  67,50

€ 22,50

2 Stunden

€  75,00

€  45,00

€ 15,00

 

Bitte beachten Sie, dass die Tagesmutter Ihnen eine Rechnung schreibt, und dass der Rechnungsbetrag bis zum 31.12. auf das Konto der Tagesmutter überwiesen wird.

 

Fahrtkosten zur betrieblichen Einrichtung eines Kunden

 

Die betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers wird nicht zur regelmäßigen Arbeitsstätte, so der BFH in seiner Entscheidung vom 10.07.2008, Az VI R 21/07, selbst dann nicht, wenn der Arbeitnehmer dort längerfristig eingesetzt wird. Die erfreuliche Konsequenz: Die Tätigkeit beim Kunden ist eine Auswärtstätigkeit und deshalb sind Reisekosten absetzbar, und zwar für jeden gefahrenen Kilometer € 0,30.

 

Fahrtkosten und Auwärtstätigkeit bei Leih- oder Zeitarbeitnehmern

 

Leih- und Zeitarbeitnehmer werden in der Regel an wechselnden Arbeitsorten eingesetzt. Wird er für einen längeren, aber festgelegten Zeitraum an einen Kunden ausgeliehen, so begründet er dort dennoch keine "regelmäßige Arbeitsstätte". Deshalb wird steuerlich von einer "Auswärtstätigkeit" gesprochen, was zur Folge hat, dass die Fahrten zur Entleihfirma mit den tatsächlichen Kosten oder der Reisekostenpauschale von 30 Cent pro gefahrenen Kilometer abgesetzt werden können. Das gilt nicht nur für die ersten drei Monate, sondern für die gesamte Einsatzzeit. Unsere Empfehlung: Keinen Überlassungsvertrag abschließen der die Formulierung beinhaltet "bis auf weiteres", denn hierdurch wird die Tätigkeit bei der Entleihfirma zur regelmäßigen Arbeitsstätte und führt zum Ansatz der wesentlich schlechteren Entfernungspauschale. Lassen Sie ich beraten!

 

Fortbildungskosten: Ab 2008 ändert sich bei den Fahrtkosten vieles

 

Mit den neuen Lohnsteuerrichtlinien 2008 hat sich das Reisekostenrecht erheblich geändert. Dies wirkt sich natürlich bei den abziehbaren Kosten einer Fortbildung aus. Die wichtigste Änderung: hat die Fortbildung einen inhaltlichen Bezug zum Arbeitsverhältnis, dann sind die Fahrtkosten zur Bildungsstätte während der gesamten Fortbildung in voller Höhe bzw. mit € 0,30 pro Kilometer absetzbar. Das ist eine deutliche Verbesserung gegenüber 2007, denn 2007 war ab dem vierten Monat nur die geringere Entfernungspauschale absetzbar.

Bei den gleichfalls absetzbaren Verpflegungsmehraufwendungen gilt weiterhin die Drei-Monats-Frist. Aber auch nur dann, wenn die Fortbildungsstätte an mehr als 2 Tagen pro Woche besucht wird.

 

Streit um die Berechnung des Elterngeldes

 

Seit Anfang 2007 gibt es für junge Mütter und Väter Elterngeld. Für Arbeitnehmer soll es 67 % des Verdienstes geben, den sie vor der Geburt des Kindes hatten, aber nicht mehr als € 1.800. Häufig ist aber strittig, wie das Elterngeld bemessen wird. Strittig ist z. B., ob der Elterngeldanspruch durch einen Steuerklassenwechsel optimiert werden darf. Diese Frage haben verschiedene Sozialgerichte unterschiedlich beantwortet. Als letzte Instanz muss nun das Bundessozialgericht entscheiden. Wir beraten Sie, was zu tun ist, wenn Sie betroffen sind.

 

Neue Möglichkeiten bei der Riester-Rente

 

Auch für Immobilien gibt es künftig eine staatliche Förderung, und zwar rückwirkend ab dem 1.01.2008. Auch Berufseinsteigern wird ein einmaliger Bonus von € 200 gewährt, wenn sie vor dem 25. Geburtstag einen Riester-Vertrag abschließen. Außerdem können jetzt auch Rentner wegen vollständiger Erwerbsminderung oder wegen vollständiger Dienstunfähigkeit von der Riester-Rente profitieren.

 

Wohnungsbauprämie: schärfere Regelungen ab 2009

 

Ab dem 1.01.2009 gelten verschärfte Regelungen bei der Wohnungsbauprämie. Wichtigster Punkt: Bei den neuen Verträgen hängt die Gewährung der Wohnungsbauprämie künftig davon ab, dass das Bausparguthaben für Wohnzwecke verwendet wird. Das gilt nicht nur - wie bisher - innerhalb der Bindungsfrist von sieben Jahren, sondern darüber hinaus zeitlich unbefristet. Beachten Sie bitte auch, dass Sparzinsen, Bonuszahlungen und Treuprämien aus Bausparguthaben ab dem 1.01.2009 der Abgeltungssteuer unterliegen. Lassen Sie sich über die weiteren Vor- bzw. Nachteile beraten, bevor Sie einen neuen Vertrag abschließen, eine alten Vertrag kündigen oder aufstocken wollen.