NEUIGKEITEN
27.07.2010
Statusfeststellungsverfahren
Ein neues Rundschreiben vom 13.04.2010 löste mit Wirkung vom 01.06.2010 die bisherigen Veröffentlichungen der Sozialversicherungsträger zum Thema Statusfeststellung von Erwerbstätigen ab. Das Rundschreiben behandelt u. a die in der Praxis wichtigen Sachbereiche: Einschaltung der Clearingstelle bei Fällen der obligatorischen Statusfeststellung, Statusbestimmung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund sowie bei Gesellschafter-Geschäftsführern und Fachkräften im Gesundheitswesen. Jeder Auftraggeber sollte z. B. wissen, dass verspätet eingeleitete Statusfeststellungsverfahren keinen späteren Beginn der Versicherungspflicht auslösen (verspätet liegt bei mehr als einem Monat nach Beschäftigungsaufnahme vor). Die Versicherungspflicht beginnt stets rückwirkend mit Eintritt in das festgestellte Beschäftigungsverhältnis. Dies hat regelmäßig für den Arbeitnehmer die Folge, dass Arbeitnehmeranteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag nicht mehr vom Beschäftigten nachgefordert werden können.
Kosten für ein Erststudium
Für Studierende, die bereits vor dem Studium eine abgeschlossene Berufsausbildung absolviert haben, hat der BFH mit Urteil vom 18.06.2009 entschieden, dass in derartigen Fällen die Studienkosten für ein Erststudium immer Werbungskosten darstellen. Für Studierende, die bisher keine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können, ist ein Revisionsverfahren beim BFH anhängig (Az. VI R 7/10 ). Darauf sollte im Einspruch hingewiesen und gleichzeitig das Ruhen des Rechtsbehelfsverfahrens beantragt werden. Für Studierende mit keinem oder nur geringem Einkommen besteht dadurch die Möglichkeit, die Kosten für das (Erst-) Studium im Rahmen von Werbungskosten beim Finanzamt für spätere Zeiten feststellen zu lassen. Der Verlust kann später nach Abschluss des Studiums und Aufnahme einer Berufstätigkeit mit dann positiven Einkünften verrechnet werden.
HINWEIS:
Zu den Studienkosten zählen beispielsweise Studien- bzw. Semestergebühren, Fahrten zur (Fach-) Hochschule, Kosten für Repetitorien und Fortbildungskurse sowie Studienmaterialien (z. B. Fachliteratur, Schreibwaren).
Kurzarbeitergeld-Regelung verlängert
Der Bundestag hat am 08.07.2010 das „Beschäftigungschancengesetz“ mit Mehrheit in zweiter und dritter Lesung angenommen. Damit wurden die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld nochmals bis zum 31.03.2012 verlängert, die befristeten arbeitsmarktpolitischen Instrumente um ein weiteres Jahr. Dazu gehört der Eingliederungszuschuss für Ältere und der sog. Vermittlungsgutschein. Die Möglichkeit für Auslandsbeschäftigte und arbeitslose Existenzgründer, sich in der Arbeitslosenversicherung weiter zu versichern werden fortgesetzt. Auch die Änderung bei der Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen und beim Transferkurzarbeitergeld bleiben weiter erhalten.
HINWEIS:
Die Antragsfrist für Selbständige, die sich freiwillig über die Arbeitslosenversicherung versichern wollen, ist auf nun drei Monate ausgedehnt worden.
20.07.2010
EU Kommission verklagt BRD
Die EU Kommission hat Deutschland am 03.06.2010 wegen diskriminierender Steuerbestimmungen hinsichtlich ausländischer Pensionseinrichtungen beim EuGH verklagt. Dividendenzahlungen deutscher Unternehmen an deutsche Pensionskassen unterliegen in Deutschland einer ermäßigten Quellensteuer oder die Quellensteller wird den Pensionskassen teilweise rückerstattet. Anderen vergleichbaren Einrichtungen mit Sitz in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum werden jedoch diese ermäßigten Sätze oder Erstattung nicht gewährt.
Kindergeld für Ausländer
Nach dem BFH Urteil vom 28.04.2010 ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, dass der Kindergeldanspruch nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer von der Integration in den deutschen Arbeitsmarkt abhängt, wenn diese im Besitz bestimmter Aufenthaltstitel sind. Als nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländerin, die nicht in den Arbeitsmarkt integriert ist, hatte die Klägerin keinen Anspruch auf Kindergeld. Sie ist nach Aussagen des Gerichts auch keine Steuerpflichtige, die der steuerlichen Freistellung ihres Existenzminimums bedarf und dafür einen Kinderfreibetrag beanspruchen könnte.
Leasing-Sonderzahlung bei Entfernungspauschale
Nach dem Urteil des BFH vom 15.04.2010 wird durch die Entfernungspauschale auch eine Leasing-Sonderzahlung abgegolten. Hat der Kläger die Kfz-Kosten für seine Auswärtstätigkeit nach pauschalen km-Sätzen geltend gemacht, dann ist auch die Leasing-Sonderzahlung durch die Pauschalsätze, ebenso wie durch die für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gewährte Entfernungspauschale, abgegolten. Ansonsten kann ein auf die Leasingdauer bezogener anteiliger Sofortbezug der Leasing-Sonderzahlung in Betracht kommen, wenn der Steuerpflichtige seine Kfz- Kosten in tatsächlicher Höhe geltend gemacht hat.
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