Abgabefrist für die Steuererklärung 2018
Steuerpflichtige haben erstmals die Möglichkeit, ihre Jahressteuererklärungen für das Jahr 2018 bis zum 31.7.2019 abzugeben. Die Abgabe kann damit bis zu zwei Monaten später erfolgen als bisher. Die Abgabefrist für beratene Steuerpflichtige endet am 29.2.2020. Hierauf weist aktuell das Niedersächsische Finanzministerium hin.
Hierzu führt das Niedersächsische Finanzministerium u.a. weiter aus:
Steuerpflichtige können aber jetzt ihre Steuererklärungen bei den Finanzämtern einreichen, eine Bearbeitung erfolgt ab März 2019. Eine vorherige Bearbeitung ist nicht möglich, da Arbeitgeber, Versicherungen und andere Einrichtungen noch bis Ende Februar Zeit haben, ihre Daten elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Auch ist die bundeseinheitliche Software zur Berechnung der Steuern voraussichtlich erst im Laufe des Februars verfügbar.
Für die Steuererklärung 2018 gilt, wie schon für 2017, dass Papierbelege wie z.B. Spendenquittungen nicht mehr mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden müssen, um die Aufwendungen geltend zu machen. Die Belege sind aufzubewahren und nur auf konkrete Anforderung des Finanzamts nachzureichen.
In diesem Zusammenhang weist Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers darauf hin, dass die Steuersoftware „ElsterFormular“ letztmalig für die Steuererklärung 2019 zur Verfügung stehe. Künftig können Steuerpflichtige die Steuersoftware „Mein ELSTER“ nutzen. Ein Import der bisherigen Daten sei uneingeschränkt möglich. Neben der elektronischen Abgabe der Steuererklärung bestehe bei „Mein ELSTER“ auch die Möglichkeit, verschiedene elektronische Anträge und Mitteilungen an das Finanzamt zu übermitteln oder Belege abzurufen. Voraussetzung sei eine vorherige Registrierung unter: www.elster.de
Niedersächsisches Finanzministerium, Pressemitteilung v. 8.2.2019; NWB