Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 12.8.2019 den Entwurf eines Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 (Stand 6.8.2019) veröffentlicht.

Mit dem Gesetz sollen in einem ersten Schritt rund 90 Prozent der Zahler von Lohnsteuer und veranlagter Einkommensteuer vollständig entlastet werden.

Die Zahler von Lohnsteuer und veranlagter Einkommensteuer in der sogenannten Milderungszone sollen ebenfalls, allerdings bei steigenden Einkommen mit abnehmender Wirkung, entlastet werden.

Hinweis:

Das Gesetz ist in der Regierungskoalition durchaus umstritten. Daher ist zum derzeitigen Zeitpunkt offen, ob das Vorhaben in dieser Form endgültig verabschiedet wird. Den Referentenentwurf des BMF können Sie auf der Homepage des BMF einsehen.

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995; NWB

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