Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen
Das BMF hat einen Fragen-Antworten-Katalog zur steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen veröffentlicht, der sich an Hauseigentümer richtet (Stand: 15.2.2024).
Hintergrund: Für energetische Maßnahmen an einem selbst genutzten Wohngebäude ermäßigt sich auf Antrag die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, im Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme und im nächsten Kalenderjahr um je 7 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um je 14 000 Euro und im übernächsten Kalenderjahr um 6 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 12 000 Euro für das begünstigte Objekt. Voraussetzung ist, dass das begünstigte Objekt bei der Durchführung der energetischen Maßnahme älter als zehn Jahre ist; maßgebend hierfür ist der Beginn der Herstellung.
Auf die folgenden Fragen geht das BMF in seinen FAQ näher ein:
- Was wird steuerlich gefördert?
- Wie hoch ist die steuerliche Förderung?
- Was sind die Voraussetzungen der steuerlichen Förderung?
- Wer darf die energetischen Maßnahmen ausführen?
- Wer darf die Bescheinigung über die energetischen Maßnahmen ausstellen?
- Wie erhalte ich die steuerliche Förderung?
- Welche Alternativen gibt es zur steuerlichen Förderung?
- Wo finde ich die Rechtsgrundlagen der steuerlichen Förderung?
- An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?
Hinweis: Zu dem Fragen-Antworten-Katalog gelangen Sie hier.
Quelle: BMF online; NWB